Steuer-Urteile Weniger Abzüge für zukünftige Rentner

Die Vorsitzende Richterin Jutta Förster verkündete am Montag die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung.
Die Vorsitzende Richterin Jutta Förster verkündete am Montag die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung.

Der Bundesfinanzhof kritisiert in zwei Urteilen die mögliche Doppelbesteuerung von Ruheständlern. Das Bundesfinanzministerium kündigt daraufhin eine Reform an – allerdings erst für die Zeit nach der Bundestagswahl.

Vor allem zukünftige Rentner können auf niedrigere Steuern hoffen. Nach zwei wegweisenden Urteilen des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. In der kommenden Wahlperiode solle zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer auch die Besteuerung der Rentenbeiträge in Angriff genommen werden, kündigte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag in München an. Eine mögliche Lösung ist nach Bösingers Worten, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen.

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor den Bund in zwei Entscheidungen aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen.

Das wird eine Rechnerei: Ob und wie viel der einzelne Rentner von den Urteilen des Bundesfinanzhofs profitieren wird, ist noch n
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Reform kommt wohl erst nach der Wahl

„Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird“, sagte Bösinger. „Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100 Prozent gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern.“

Aus Bösingers Worten geht hervor, dass der amtierende Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz das Problem in den wenigen verbliebenden Monaten bis zur Bundestagswahl wohl nicht mehr angehen wird.

Die möglichen Auswirkungen auf die Staatskasse sind groß: In Deutschland beziehen 21 Millionen Menschen Rente. Wer wann wie profitieren könnte, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch größtenteils unklar.

Die klagenden Rentner gehen leer aus

Geklagt gegen die Rentenbesteuerung hatten zwei Rentner, ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg und ein hessischer Zahnarzt. Die Kläger haben zwar einen Erfolg für künftige Rentner errungen, doch in eigener Sache verloren. Beide sind nämlich seit über zehn Jahren in Rente, und in beiden Fällen sieht der Bundesfinanzhof keine Doppelbesteuerung.

Der Bund der Steuerzahler hatte beide Klagen als Musterfälle unterstützt. Aktuell gibt es etwa 142.000 Klagen von Rentnern gegen ihre Steuerbescheide, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine FDP-Bundestagsanfrage hervorgeht. Die Erfolgschancen dieser Klagen dürften mit den Urteilen nicht gestiegen sein, da der Bundesfinanzhof die Gefahr einer überhöhten Steuerlast für Rentnerinnen und Rentner erst in der Zukunft sieht.

Kommentar, Hintergrund Seite 2

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