Politik Stichwort: Sozialer Arbeitsmarkt

Das schwarz-rote Regierungsbündnis hat im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zu 150.000 Langzeitarbeitslosen wieder zu einer Stelle zu verhelfen. Als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein Jahr ohne Arbeit ist. Das waren im Mai 831.000 Menschen, also etwa ein Drittel aller als arbeitslos Registrierten. Laut den Eckpunkten des Programms „MitArbeit“, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang Juni vorgestellt hat, sollen Arbeitslose, die in den vergangenen sieben Jahren sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, über eine Dauer von höchstens fünf Jahren gefördert werden. Dabei will der Staat in den beiden ersten Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zahlen; dieser Zuschuss wird in den folgenden Jahren um jeweils zehn Prozentpunkte abgebaut. Die Langzeitarbeitslosen müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, vorgesehen sind Tätigkeiten in der freien Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und in den Kommunen. Zumindest zu Beginn sollen den Arbeitslosen Betreuer zur Seite gestellt werden. Es gibt noch einen zweiten Programmteil. Der richtet sich an Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Stellt ein Arbeitgeber jemanden aus dieser Personengruppe ein, erhält er im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten 50 Prozent des Lohns erstattet. Voraussetzung: Er verpflichtet sich, den Mitarbeiter mindestens sechs Monate über das Ende der Förderung hinaus zu beschäftigen. Das Gesetz für diesen „sozialen Arbeitsmarkt“ soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

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