Politik Rote Karte für Wanka

Die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka wollte der AfD die Rote Karte zeigen. Jetzt wurde ihr diese selbst gezeigt, und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Mit ihrer Pressemitteilung, die sie 2015 auf ihre Homepage stellte, verletzte sie das Recht der AfD auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb.

Dies stellte der Zweite Senat des Verfassungsgerichts gestern fest. Ministerin Wanka reagierte damals auf einen Demonstrationsaufruf der Rechtspopulisten gegen die Flüchtlingspolitik. Unter dem Motto „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“ mobilisierte die AfD im November 2015 in Berlin. Wörtlich hieß es in der Presseerklärung der CDU-Ministerin dazu: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ Damit, so das Urteil des Gerichts, hat die Ministerin die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern verletzt. Diese dürften nicht auf Teilnahme oder Nichtteilnahme an einer Demonstration einer Partei hinwirken. Auch ein Recht auf Gegenschlag, also auf unsachliche Angriffe in gleicher Weise zu reagieren, bestehe für Mitglieder der Bundesregierung nicht. Hintergrund: Ein Minister hat einen ganzen Apparat zur Verfügung, um seine Politik umzusetzen. Diesen Apparat darf er nicht dazu benutzen, andere politische Parteien zu diskreditieren. Allerdings wurde der Bundesregierung das Recht eingeräumt, sich gegen unsachliche oder unangemessene Vorwürfe zu wehren. Dies müsse aber in sachlicher Form geschehen. Dies sei bei Wankas Presseerklärung jedoch nicht der Fall gewesen. An einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Kritik der AfD an der Flüchtlingspolitik Merkels fehle es darin. Vielmehr habe sie sich „auf die abwertende Qualifizierung der AfD beschränkt und zumindest mittelbar die Aufforderung enthalten, der von ihr geplanten Demonstration fernzubleiben“. Die Parteispitze der AfD reagierte erfreut auf das Urteil. „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe“, sagte Parteichef Alexander Gauland. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 bereits in einer Eilentscheidung die einstweilige Löschung von Wankas Erklärung verfügt. Das jetzt verkündete endgültige Urteil war deshalb erwartet worden. Überraschender war, dass der Zweite Senat nach der Verhandlung im Mai neun Monate für das Urteil brauchte. (Aktenzeichen: 2 BvE 1/16) Kommentar

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