Wahlrecht
Problem Bundestag: Er könnte noch größer werden
Schon lange ringen die Parteien um eine Reform des Wahlrechts, mit der eine weitere Vergrößerung des Bundestages verhindert werden soll. Bisher ohne Ergebnis. Gestern beurteilten Staats- und Verfassungsrechtler im Innenausschuss des Bundestages die Lösungsvorschläge. Die meisten favorisieren ein Modell der Opposition von FDP, Grünen und Linkspartei. Dagegen sperrt sich die CSU vehement.
Wo liegt das Problem?
Der Bundestag ist schon jetzt mit 709 Abgeordneten so groß wie nie. Das Bundeswahlgesetz sieht eigentlich eine „Regelgröße“ von 598 Abgeordneten vor, es gibt aber keine Obergrenze. Ursache für das Aufblähen des Bundestages sind die Überhangmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise, also Direktmandate, gewinnt, als ihr mit Blick auf das – für das Gesamtergebnis entscheidende – Zweitstimmenergebnis zustehen. Weil jeder direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag einziehen darf, bekommen die anderen Parteien mehr Plätze, sogenannte Ausgleichsmandate, damit das Stimmenverhältnis gewahrt bleibt.
Ist ein übergroßer Bundestag so schlimm?
Die Parlamentsarbeit würde vor allem sehr teuer werden. Mehr Abgeordnete, mehr Diäten, mehr Mitarbeiter, mehr Büros bedeuten eine größere Last für die Steuerzahler. Außerdem stellt sich die Frage, ob ein Parlament mit über 800 Abgeordneten noch arbeitsfähig ist.
Warum gibt es noch keine Lösung?
Die Union blockiert derzeit alle Vorschläge, weil sie befürchtet, bei einer Reform Nachteile zu spüren. Gerade die CSU in Bayern gewinnt vornehmlich Direktmandate. Gäbe es weniger Wahlkreise, würde das die Anzahl der CSU-Politiker im Bundestag verringern. Jedoch gäbe es dann im Verhältnis ohnehin weniger Abgeordnete.
Was schlagen die Parteien vor?
FDP, Grüne und Linke fordern in einem gemeinsamen Gesetzentwurf im Kern, knapp 50 der 299 Wahlkreise zu streichen und die verbleibenden zu vergrößern. Dadurch gäbe es weniger Überhangmandate und folglich weniger Ausgleichsmandate. Alle anderen Parteien haben zwar Ideen formuliert, aber noch keine Gesetzentwürfe vorgelegt. Die SPD will beispielsweise die Anzahl der Abgeordneten bei 690 deckeln. Das könnte dazu führen, dass Wahlkreisgewinner ihr Mandat nicht annehmen können, weil Überhangmandate jenseits dieser Grenze gekappt werden. Von der Union gibt es keinen gemeinsamen Vorschlag.
Was meinen die Experten?
Der Drei-Parteien-Entwuf der Opposition wurde in der gestrigen Anhörung teilweise hoch gelobt. Die Verringerung der Anzahl der Wahlkreise „packt das Problem an der Wurzel an“, so der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Universität Friedrichshafen. Der beste Weg bestehe darin, Überhangmandate erst gar nicht entstehen zu lassen. Der Rechtswissenschaftler Christoph Schönberger (Universität Konstanz) sagte, der Oppositionsvorschlag sei geeignet, einer Vergrößerung der Anzahl der Abgeordneten entgegenzuwirken. Der Verfassungsexperte der Bertelsmann-Stiftung, Robert Vehrkamp, meinte, der Drei-Parteien-Vorschlag entschärfe die Problematik des übergroßen Bundestages „nahezu vollständig“. Als Beleg führte er Simulationsrechnungen auf der Basis von 1036 Wahlergebnisvarianten aus. In 90 Prozent der Fälle würde der Bundestag seine neue Regelgröße von 630 erreichen. Vehrkamp empfahl, zusätzlich eine Kappungsgrenze nach dem SPD-Vorschlag einzuführen, um dauerhaft einen gleich großen Bundestag zu gewährleisten.
Gibt es also bald weniger Wahlkreise?
Das ist noch nicht entschieden. Die Union und Teile der SPD argumentieren, dass bei weniger Wahlkreisen die verbleibenden noch größer würden. Politiker hätten noch mehr Probleme, die Bürger zu erreichen. Dagegen gibt es die Auffassung, dass in ländlichen, also flächenmäßig großen Wahlkreisen die Bürgernähe oft besser sei als in kleinen Großstadt-Wahlkreisen.
Was heißt das für die Pfalz?
In der Pfalz gibt es fünf Wahlkreise für die Bundestagswahl. Würde sich der Oppositionsvorschlag durchsetzen, könnte sich deren Anzahl auf vier reduzieren. Bei einem Neuzuschnitt könnten gerade die Flächenwahlkreise Kaiserslautern, Pirmasens und Südpfalz weiter wachsen. Zum Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal könnten auch rheinhessische Gemeinden hinzugezählt werden.