Grüne Palmer: Verfahren über Ausschluss dauert Monate

Will sich vor dem Schiedsgericht verteidigen: Boris Palmer, Oberbürgermeister in Tübingen.
Will sich vor dem Schiedsgericht verteidigen: Boris Palmer, Oberbürgermeister in Tübingen.

Erneut hat Boris Palmer, der Tübinger Oberbürgermeister, viele Parteimitglieder der baden-württembergischen Grünen mit Sprüchen gegen sich aufgebracht. Nun wird man sich in einem Parteiausschlussverfahren vor Gericht wiedersehen.

Die baden-württembergischen Grünen rechnen damit, dass das Ausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zwischen drei und sechs Monate dauern könnte. Das hieß es am Sonntag in Stuttgart aus der Grünen-Landesspitze.

Der Landesparteitag hatte am Samstag mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschlossen, dass der Landesvorstand das Parteiordnungsverfahren vorbereiten und beim zuständigen Schiedsgericht einreichen soll. Zuständig dürfte die Kreisschiedskommission in Tübingen sein. Sollte sie Palmer ausschließen, könnte er binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe des schriftlichen Beschlusses das Landesschiedsgericht anrufen. Danach wäre noch eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht möglich.

Palmer hatte zuletzt auf Facebook mit Aussagen über den früheren Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo für Empörung gesorgt. Die Grünen werfen dem 48-Jährigen Rassismus vor. Palmer trage mit wiederholten „inszenierten Tabubrüchen“ zu einer Spaltung der Gesellschaft bei.

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