Corona-Maßnahmen Kein Auskunftsrecht der Arbeitgeber zum Impfstatus

Mitarbeiter sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie geimpft sind.
Mitarbeiter sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie geimpft sind.

Sollen Unternehmen das Recht bekommen, den Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen? Darüber ist eine Debatte entbrannt. Arbeitgeber wünschen sich das und fordern eine Gesetzesänderung. Gewerkschaften widersprechen und verweisen auf den Datenschutz.

Wie ist die rechtliche Lage?
Gesundheitsdaten zählen nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, „zu den speziell geschützten besonderen Arten von personenbezogenen Daten“, deren Verarbeitung laut EU-Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich untersagt ist. Solche Daten seien für jeden Arbeitgeber „tabu“, erläutert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink im „Handelsblatt“. „Er darf weder fragen noch wissen, unter welchen Krankheiten ein Beschäftigter leidet, auch nicht, ob er geimpft ist oder nicht.“

Welche Ausnahmen gibt es?
Im engen Rahmen ermöglicht das Bundesdatenschutzgesetz Ausnahmen. Demnach dürfen Gesundheitsdaten unter Umständen abgefragt werden, wenn das für die Ausübung des Berufs notwendig ist. Rechtlich konkretisiert wird das für Gesundheitsberufe in Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes: Dort wird beispielsweise Kliniken ausdrücklich erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, wenn es zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist.

Was könnte eine Ausweitung dieser Auskunftspflicht in der Praxis bringen?
Aus Arbeitgebersicht wäre damit ein weiterer Schritt Richtung mehr Normalität möglich: Wenn klar ist, dass alle oder viele im Betrieb geimpft sind, könnten etwa Abstandsvorgaben oder Maskenvorschriften wegfallen. „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind“, hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte, es gehe nicht darum, den Gesundheitsdatenschutz abzuschaffen. Die Abfrage des Impfstatus’ diene ausschließlich dazu, dass man allen Beschäftigten im Betrieb einen optimalen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne. Er rief den Bundestag dazu auf, bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag eine entsprechende „rechtliche Grundlage“ dafür zu schaffen.

Wird das so kommen?
Momentan gibt es keine Anzeichen dafür. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht seinen Kabinettskollegen Jens Spahn (CDU) am Zug, der sich offen dafür gezeigt hatte, eine solche Impfstatusabfrage zu ermöglichen.

Welche Pläne hat die Bundesregierung sonst für Betriebe?
Die bis zum 10. September geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis Ende November verlängert. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Betriebe werden demnach auch weiterhin Hygienekonzepte aufstellen und anwenden müssen, um eine Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Interessant hier: Die Verordnung erwähnt ausdrücklich, dass Arbeitgeber dabei künftig auch den Impf- oder Genesenenstatus von Beschäftigten berücksichtigen dürfen, soweit ihnen der bekannt ist – „eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht“. Nicht ausgeschlossen ist, dass dies intern den Druck auf Arbeitnehmer erhöht, von sich aus zu sagen, ob sie geimpft sind oder nicht, wenn dadurch zum Beispiel eine Lockerung der Masken- oder Abstandsauflagen am Arbeitsplatz möglich wird.

Mit der Verordnungsänderung müssten Arbeitgeber Corona-Impfungen zudem künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen. Auch soll die Impfbereitschaft durch eine Ansprache der Beschäftigten und durch eine innerbetriebliche Informationskampagne gefördert werden.

Lesen Sie hier einen gemeinsamen Impf-Appell von Arbeitgebern und Gewerkschaften

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