Pandemie-Regeln Im Kanzleramt dürfen die Masken fallen

Im Kanzleramt ist das Maskentragen nur noch freiwillig.
Im Kanzleramt ist das Maskentragen nur noch freiwillig.

Die Bundesministerien gehen unterschiedlich mit den Lockerungen um.

Schon kurz nach Beginn der Pandemie stand er oft im Blickpunkt, der vielzitierte Flickenteppich. Obwohl Bund und Länder oft bekundet haben, den Kampf gegen Corona möglichst einheitlich führen zu wollen, gab es in der Praxis doch eine Fülle unterschiedlicher Regelungen.

Vieles ist seit Sonntag (zumindest vorerst) Vergangenheit, doch demonstriert die Bundesregierung, dass auch im Kleinen ein Flickenteppich möglich ist. Mit den neuen Corona-Regeln gehen die Bundesministerien nämlich sehr unterschiedlich um.

Einige wie das Bundesinnenministerium oder das Bundesentwicklungsministerium halten an 3G-Regeln mit Nachweispflichten von negativem Test, Impfung oder Genesenenstatus fest, andere wie das Bundesfamilienministerium verlangen diese Nachweise nicht mehr.

Kamen die Lockerungen überraschend?

Aus den Häusern von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) hieß es zunächst, es werde noch geprüft, wie man mit den neuen Regelungen umgehe.

Nanu?, kann man sich da fragen. Kamen die von den Liberalen maßgeblich betriebenen Lockerungen für sie selbst so überraschend, dass man sich nicht darauf vorbereitet hat? Oder haben die FDP-Minister bis zuletzt gezweifelt, ob sie die neuen Regeln durchbringen?

Die Ministerien haben die Möglichkeit zu unterschiedlichen Vorgehensweisen also genutzt. Und die schärfsten Regeln gelten, man kann es erraten, im Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD). Da bleibt einfach alles beim Alten. Auch die Maskenpflicht, die in vielen öffentlichen Bereichen weggefallen ist, gilt weiterhin – und zwar in allen Dienstgebäuden „uneingeschränkt auf allen Verkehrsflächen und in allen Räumen“, heißt es. Eine Ausnahme gelte nur, wenn sich jemand allein in einem Raum aufhalte.

Ausnahme: Kanzleramt

Lauterbach hat ja intensiv für das freiwillige Tragen von Masken geworben, weil diese sehr gut vor einer Infektion schützen. Er hat auch Sympathie dafür erkennen lassen, wenn es zum Beispiel über das Hausrecht bei der Pflicht bleibt. Viele Ministerien haben sich an diese Empfehlung gehalten und die Maskenpflicht in ihren Räumen beibehalten.

Doch eine Ausnahme gibt es, wie das Bundespresseamt am Montag mitteilte: Im Kanzleramt dürfen die Masken fallen. Ob Lauterbach da bei der nächsten Kabinettssitzung Gesprächsbedarf hat?

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