Meinung Die Cannabis-Taktiererei der Union ist abwegig

Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung passieren lassen.
Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung passieren lassen.

Die Appelle aus der Union an den Bundespräsidenten, das fertig ausgehandelte Cannabis-Gesetz nicht zu unterschreiben, sind unverfroren.

Begründet wird die Forderung, das Staatsoberhaupt solle dem Gesetz seine Unterschrift verweigern, mit dem Hinweis auf die einhellige Kritik der Länderminister aus den Ressorts Inneres und Justiz. Diese Kritik hat es tatsächlich gegeben. Sie richtete sich allerdings meist nicht gegen den Inhalt, sondern die Eile, mit der das Gesetz eingeführt wird.

Man sollte die Union daran erinnern, dass das Grundgesetz einen Ort dafür vorsieht, Bedenken der Bundesländer gegen Gesetze des Bundes zu formulieren – nämlich den Bundesrat. Der hat sich mit der Frage befasst und mehrheitlich keinen Anlass gesehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Stoppen hätte er das nicht zustimmungspflichtige Gesetz ohnehin nicht können. Die Union fordert also, ein Gesetz auszubremsen, das im Bundestag eine Mehrheit gefunden und gegen das die Länderkammer keinen Einspruch erhoben hat – mithin eine ganz und gar haltlose und alle demokratischen Regeln ignorierende Position.

Natürlich wissen die Wortführer um die bestürzende Substanzlosigkeit ihres Vorstoßes. Es hindert sie nicht, das Staatsoberhaupt für einen kleinlichen tagespolitischen Geländegewinn zu instrumentalisieren. Das Gefährliche: So wird der Eindruck erweckt, Mehrheiten im Bundestag und das Votum des Bundesrates seien nicht das letzte Wort. Dabei gibt es einen legalen Weg, die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen. Und der führt nach Karlsruhe.

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