Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Corona Maßnahmen: Vortritt für die Politik

Keine Zweibeiner mehr nachts auf den Straßen. Der Ärger über die Ausgangssperren landete vor dem Bundesverfassungsgericht.
Keine Zweibeiner mehr nachts auf den Straßen. Der Ärger über die Ausgangssperren landete vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesverfassungsrichter lassen die Ausgangssperre vorerst ungeschoren. Sie wollen dem Parlament Spielraum lassen.

In den wenigen Entscheidungen, die die Bundesverfassungsrichter bisher in Sachen Corona zu treffen hatten, zeigten sie sich zurückhaltend. Diese Linie haben sie nun beibehalten. Ihre 23-seitige Eilentscheidung spart nicht mit Formulierungen wie „nicht eindeutig und unzweifelhaft“, „nicht offensichtlich unplausibel“ und ähnlichem. Übersetzt heißt das: Weil der Nutzen der Ausgangssperre fachlich umstritten ist, stoppen wir jetzt nichts und prüfen alles im Hauptsacheverfahren. Doch auch die Richter wissen: Bis dahin dürfte die dritte Welle allerdings schon abgeflaut sein.

Man hätte deshalb auch genau anders argumentieren können. Die Ausgangssperre greift tief in die Lebensverhältnisse ein, das sagt das Gericht selbst. Es hätte also rügen können, dass nicht klar genug ist, ob die nächtliche Ausgangssperre überhaupt hilft. Aber nein: Die Richter wollen sich in diesen schweren Zeiten nicht an die Stelle der Politik setzen. Sie lassen ihr einen weiten Spielraum.

Geholfen hat dabei sicherlich, dass der Bundestag bei der Bundes-Notbremse in letzter Minute die harte Linie verließ, die Ausgangssperre auf 22 Uhr verschob und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubte. Prompt findet sich dies jetzt in der Begründung der Karlsruher Entscheidung. Dass der Bundestag nun für Geimpfte Lockerungen zulassen will, ist dieselbe Strategie: Er will der Rüge aus Karlsruhe zuvorkommen.

Mehr zum Thema
x