Oppenheim Landgericht: Keine illegalen Parteispenden im Fall Held

Muss sich vor Gericht verantworten: Marcus Held.
Muss sich vor Gericht verantworten: Marcus Held.

Anklage gegen SPD-Politiker nur teilweise zugelassen Oppenheim. Wegen Untreue, Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit muss sich der SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Bürgermeister der Stadt Oppenheim, Marcus Held (SPD), ab November vor dem Landgericht Mainz verantworten. Das teilte das Landgericht am Montag mit. Nicht verhandelt wird jedoch der Vorwurf, illegale Parteispenden angenommen zu haben.

Held (42) ist im März 2018 nach 14 Jahren an der Spitze der Stadt zurückgetreten, nachdem ihm im Zusammenhang mit der Erschließung eines Bebauungsgebietes persönliche Bereicherung vorgeworfen wurde. Demnach hatte er eine Immobilie privat angekauft und an das evangelische Diakoniewerk Zoar zum doppelten Preis verkauft. Die Wertsteigerung hing damit zusammen, dass der Stadtrat in der Zwischenzeit einer Vorlage Helds zugestimmt hatte, wodurch das Gelände von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet verwandelt wurde. Strafbar war dieses Geschäft nicht, aber danach geriet Held auch seitens der Landes-SPD enorm unter Druck, die ihn bis heute vergeblich aufgefordert hat, sein Bundestagsmandat niederzulegen.

Trotz anonyme Anschuldigungen Einzug in den Bundestag

Als Held sein Ehrenamt niedergelegt hat, liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Held bereits seit Monaten. Auch sie hatten Grundstücksgeschäfte zum Gegenstand. Die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebiets, des sogenannten „Krämereck Süd“ waren zunächst Gegenstand anonymer Anschuldigungen, gegen die sich Held im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 öffentlich gewehrt hatte. Auf Listenplatz vier zog er in das Berliner Parlament ein.

Vor einem Jahr, am 9. Juli 2019, klagte die Staatsanwaltschaft Held und drei weitere Personen an. Es handelt sich dabei um die Geschäftsführer eines Maklerunternehmens und einen Abrissunternehmer. In einem wesentlichen Punkt weicht das Gericht von der Anklage ab: Der Vorwurf illegaler Parteispenden soll nicht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass im Gegenzug für lukrative Aufträge an die Unternehmer Parteispenden an die SPD geflossen sind. Dies wäre ein Verstoß gegen das Parteiengesetz. Das Landgericht Mainz beurteilt dies anders. Die Staatsanwaltschaft habe gegen diesen Eröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt, teilt das Gericht weiter mit.

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