Pfalz BASF-Prozess: Arbeiter will Urteil weiterhin kippen

Mit Verteidiger Carsten Tews: der Angeklagte (links) im BASF-Prozess.   Foto: Bolte
Mit Verteidiger Carsten Tews: der Angeklagte (links) im BASF-Prozess.

Frankenthal/Ludwigshafen: Das BASF-Explosionsunglück vom Oktober 2016 mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten wird zu einem Fall für den Bundesgerichtshof: Der als Verursacher des Infernos mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten verurteilte externe Arbeiter will weiterhin den Schuldspruch der Frankenthaler Richter kippen, die gegen ihn eine Bewährungsstrafe verhängt haben. Protest dagegen hatte sein Verteidiger Carsten Tews schon direkt nach dem Ende des Verfahrens angemeldet. Doch ob er wirklich auf eine Revision besteht, konnte der Jurist erst entscheiden, nachdem ihm Mitte November die schriftliche Fassung des Urteils zugegangen ist. Welche Argumente er nun dagegen vorgebracht hat, behält er für sich. Zurückgezogen haben ihren Widerspruch hingegen die Eltern eines Feuerwehrmanns, der bei der Katastrophe gestorben ist. Sie hatten die Strafe für den Angeklagten als zu milde kritisiert. Ihr Anwalt Alexander Klein sagt: Weil sie im Revisionsverfahren nur eingeschränkte Rechte haben, können sie dagegen nun nicht mehr sinnvoll angehen. Die übrigen am Prozess beteiligten Opfer und Hinterbliebenen sowie die Staatsanwaltschaft hatten das im Sommer 2019 verhängte Urteil bereits akzeptiert.

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