Dudenhofen
Wiederkehrende Beiträge: Ist Untersuchungsausschuss möglich?
Die Ortsgemeinden Dudenhofen und Hanhofen haben in den vergangenen vier Jahren zu Unrecht wiederkehrende Beiträge kassiert. Die Beiträge zahlen Grundstückseigentümer für den Straßenausbau. In beiden Gemeinden fehlte jedoch ein Straßenausbauprogramm, das der jeweilige Gemeinderat beschließen muss. Außerdem hatte die Verbandsgemeindeverwaltung versäumt, Bescheide zu verschicken. Und zu guter Letzt wurden auch keine Straßen im beitragsfähigen Umfang saniert. Das alles wurde bekannt, als der Dudenhofener Manfred Hick vor das Verwaltungsgericht in Neustadt zog und die Richter den Fall näher beleuchteten. Hick bekam vor dem Gericht Recht und einigte sich mit der Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde darauf, dass er seine Klage zurücknimmt, wenn die Gemeinde ihm die Beiträge zurücküberweist.
Hick, der die Verwaltung und die Ortsspitze in den Jahren zuvor immer wieder nach der Verwendung der wiederkehrenden Beiträge gefragt hatte, wandte sich nach dem Zuspruch des Verwaltungsgericht an die RHEINPFALZ. Anschließend kam heraus, dass auch die Ortsgemeinde Hanhofen zu Unrecht wiederkehrende Beiträge kassiert hatte. Silke Schmitt-Makdice, die im Sommer 2022 als Verwaltungschefin auf Manfred Scharfenberger (CDU) folgte und seit 2019 Ortsbürgermeisterin von Hanhofen ist, sowie Dudenhofens seit 2019 amtierender Ortsbürgermeister Jürgen Hook (SPD) erklärten daraufhin: Alle Grundstückseigentümer in den beiden Gemeinden bekommen ihre Beiträge „im Laufe des Jahres 2024 automatisch und unaufgefordert“ zurücküberwiesen.
Kritik wegen Untätigkeit
Die Oppositionsfraktionen im Dudenhofener Ortsgemeinderat – CDU und FWG – warfen der Ortsspitze anschließend vor, „mit ihrer Flucht nach vorne eklatante Fehler und Untätigkeit kaschieren zu wollen“. Sie beantragten einen kommunalen Untersuchungsausschuss und berufen sich auf die Gemeindeordnung.
CDU und FWG fordern Transparenz sowie Kontrollmechanismen, damit sich solche „skandalösen Vorgänge“ nicht wiederholen. Sie sind außerdem der Meinung, dass die Bürgermeisterin und der Ortsbürgermeister nicht einfach ohne Beteiligung des Gemeinderats „eine so weitreichende Entscheidung wie die Rückerstattung der Beiträge“ beschließen und öffentlich verkünden können. In Dudenhofen geht es insgesamt um rund 750.000 Euro, in Hanhofen um zirka 225.000 Euro. Das Geld ist laut Verwaltung vorhanden.
Die Befürchtung der Dudenhofener CDU und FWG, dass der Gemeinde darüber hinaus ein finanzieller Schaden entstehen könnte, weil Bürger Forderungen nach Verzinsung stellen könnten, räumte die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund aus. Für eine Forderung nach Verzinsung gebe es keine Grundlage, hieß es laut Schmitt-Makdice. Sie sagte in der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung auch, dass das Versäumnis in der Verwaltung keine personellen Konsequenzen haben müsse.
In Hanhofen war die Rückerstattung am Dienstagabend Thema im Rat, in Dudenhofen wird sie es am Donnerstag in der Ratssitzung sein. Dann wird auch über die Forderung der CDU und der FWG nach einem Untersuchungsausschuss gesprochen.
Informieren und entscheiden
Ein solches Gremium ist auf Bundes- und Landesebene bekannt und hat weitreichende Kompetenzen. Es prüft unabhängig von anderen Staatsorganen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung sowie mögliches Fehlverhalten von Politikern. Doch wie sieht es auf kommunaler Ebene aus? Kann dort überhaupt ein Untersuchungsausschuss einberufen werden? „Nein“, sagt die Kommunalaufsicht und führt auf RHEINPFALZ-Anfrage aus: „Ein Untersuchungsausschuss ist ein parlamentarisches Instrument auf Bundes- und Landesebene. Kreistag, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Gemeinderat und Ortsgemeinderat sind keine Parlamente. Auf kommunaler Ebene ist das Instrument des Untersuchungsausschusses nicht vorgesehen.“
Die Kommunalaufsicht verweist aber auf den Paragraf 33 Absatz 3 der Gemeindeordnung, den auch CDU und FWG als Begründung herangezogen hatten. Demnach kann ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder eine Fraktion verlangen, dass einem (bestehenden) Ausschuss oder einzelnen vom Gemeinderat beauftragten Ratsmitgliedern Einsicht in die Akten gewährt wird, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse bestehe. Das Verlangen auf Akteneinsicht ist zu begründen. Die Akteneinsicht ist zu gewähren, wenn und soweit die Einsichtnahme zur Erfüllung des berechtigten Interesses erforderlich ist. Von der Kommunalaufsicht heißt es, dass für eine solche Akteneinsicht typischerweise der Rechnungsprüfungsausschuss infrage käme.
Den Antrag der CDU und FWG in Dudenhofen könnte die Ortsspitze, also der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete, laut Kommunalaufsicht nicht zur Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstagabend zulassen. Es sei jedoch auch möglich, dass die Ortsspitze über den Sachverhalt aufklärt und dann gegebenenfalls über die Akteneinsicht entscheidet. „Das kommt sehr auf den individuellen Fall und die konkrete Ausgestaltung des Antrags an. Die Abwägung und Entscheidung obliegen der Ortsspitze“, heißt es von der Kommunalaufsicht.
Termin
Sitzung des Ortsgemeinderats Dudenhofen am Donnerstag, 29. Februar, 19 Uhr, im Bürgerhaus. Die wiederkehrenden Beiträge werden im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Sitzungsteil Thema sein.
Mehr zum Termin vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt lesen Sie hier.
Einen Bericht zur Reaktion der Gemeinde finden Sie hier.
Und die Forderung der CDU und FWG nach einem Untersuchungsausschuss können Sie hier nachlesen.
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