Homburg Bundesgerichtshof verhandelt über suspendierten Homburger OB

2019 wegen Untreue vor dem Landgericht: Rüdiger Schneidewind.
2019 wegen Untreue vor dem Landgericht: Rüdiger Schneidewind.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt am 2. März 2022 über die sogenannte Detektivaffäre des vom Dienst suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD). Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar Revision eingelegt, teilte der BHG am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft strebe eine höhere Bestrafung an, der Angeklagte wende sich insgesamt gegen seine Verurteilung. Über die Rechtsmittel werde der 5. Strafsenat nun mündlich verhandeln, hieß es.

Schneidewind war in einem ersten Revisionsverfahren wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro (120 Tagessätzen zu je 90 Euro) verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts hatte Schneidewind im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche „Holz-Mafia“ aufzudecken. Er tat dies demnach ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt.

Rüdiger Schneidewind
Homburg

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Im Februar 2019 lautete das Urteil in erster Instanz noch 15 Monate auf Bewährung. Das Urteil wurde später vom BGH weitgehend aufgehoben, sodass es zu einer neuen Verhandlung gekommen war.

Der Stadtrat von Homburg hat im September für ein Abwahlverfahren gegen Schneidewind gestimmt. Schneidewind übt sein Amt wegen der „Detektivaffäre“ seit Januar 2019 nicht mehr aus.

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