Rheinland-Pfalz Straßengesetz: CDU verlangt Klarstellung

«MAINZ.» Die Südpfälzer CDU-Landtagsabgeordnete Christine Schneider fordert eine Klarstellung im Landesstraßengesetz, dass Zufahrten zu Kulturstätten mit überörtlicher Bedeutung auch in Zukunft durch Kreisstraßen erschlossen werden können.

Andernfalls könne der Druck auf betroffene Kommunen wachsen, solche Straßen zu Gemeindestraßen abzustufen. Als Beispiele nennt Schneider unter anderem das Hambacher Schloss, die Burg Trifels, die Villa Ludwigshöhe und die Loreley. Die CDU-Abgeordnete fordert die entsprechende Ergänzung eines Regierungsentwurfs zur Novelle des Landesstraßengesetzes. Schneiders Angaben zufolge wird die CDU in der kommenden Woche eine Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben beantragen. Demnach sollen künftig nicht nur Gemeinden, sondern auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ an das überörtliche Straßennetz angeschlossen werden dürfen, zum Beispiel durch eine Kreis- oder eine Landesstraße. Damit soll vielen Gemeinden erspart bleiben, dass eine Kreisstraße in einen Ortsteil zur Gemeindestraße abgestuft werden muss, was für die betroffenen Städte oder Gemeinden hohe Kosten zur Folge haben kann. Auf solche Herabstufungen hatte das Land zuletzt vermehrt bestanden und sich dabei auf Forderungen des Landesrechnungshofs und auf die Rechtsprechung zum Landesstraßengesetz berufen. Das FDP-geführte Verkehrsministerium reagiert ablehnend auf die Forderung Schneiders, auch Zufahrten zu Sehenswürdigkeiten ausdrücklich von der Pflicht zur Herabstufung auszunehmen. Es sei nicht Aufgabe einer Kreisstraße, zu Sehenswürdigkeiten zu führen. Es bleibe auch in Zukunft Pflicht der Gemeinden und Kreise, die Einstufung ihrer Straßen ständig zu überprüfen, so das Ministerium.

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