Rheinpfalz Zur Sache: Chronologie des Scheiterns

25. Februar 2016:

In der letzten Landtagssitzung vor der Landtagswahl am 13. März 2016 sagt Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD), die Verhandlungen zum Verkauf des Flughafens Hahn seien „auf der Zielgeraden“. Sämtliche Anbieter wollten den Flugbetrieb aufrecht erhalten. 20. April 2016: In einem vertraulichen Prüfgutachten stuft die Beratungsgesellschaft KPMG die Seriosität und Bonität des Käufers Shanghai Yiqian Trading Ltd. (SYT) als zweifelhaft ein. Dazu wird ein Ampelsystem benutzt. Zwei Ampeln leuchten orange, eine rot. 19. Mai 2016: Einen Tag nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages erfährt Staatssekretär Stich in einer letzten Verhandlungsrunde mit SYT, dass das Unternehmen neuen Eigentümern gehört. Ein Zhu Qing soll der neue zahlungskräftige Investor sein. In der Kabinettvorlage, über der Ministerrat entscheiden soll, steht noch der Name Chao Zhou, angeblich ein Textilunternehmer. 27. Mai 2016: Die chinesische Rechtsanwaltskanzlei Jingtian & Gongchen bestätigt den Gesellschafterwechsel. 30. Mai 2016: KPMG gibt grünes Licht für den Verkauf, das Kabinett beschließt ihn, drei Tage später werden die Verträge unterschrieben. 6. Juni 2016: Am Flughafen Hahn stellt Innenminister Roger Lewentz (SPD) SYT und deren Vertreter Yu Tao Chu und Kyle Wang als Käufer vor. 7. Juni 2016: Medienberichte über erste Zweifel an SYT. Das Unternehmen ist bei der chinesischen Handelskammer unbekannt. 8. Juni 2016: Die Landesregierung beteuert, der Hahn-Investor sei umfassend geprüft. 23. Juni 2016: Das Hahn-Verkaufsgesetz wird in den Landtag eingebracht. 29. Juni 2016: Innenminister Roger Lewentz (SPD) teilt mit, dass die SYT mit einer vereinbarten Teilzahlung in Verzug sei. 5. Juli 2016: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) spricht erstmals von Zweifeln am Käufer des Flughafens. Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) fliegt nach Shanghai, um sich über die SYT zu erkundigen. 7. Juli 2016: Die Landesregierung kündigt einen Ausstieg aus den Verträgen an. Die Rede ist von einem gefälschten Liquiditätsnachweis und arglistiger Täuschung. |kad

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