Rheinpfalz „Videobeweis“-Affäre: SV Mölschbach akzeptiert Spielwiederholung

Der Vorsitzende des Sportgerichts, Michael Ulbrich.  Foto: VIEW
Der Vorsitzende des Sportgerichts, Michael Ulbrich.

Der SV Mölschbach wird keine Rechtsmittel zum Verbandsgericht gegen die Entscheidung der Gebietsspruchkammer Westpfalz des Südwestdeutschen Fußballverbandes einlegen, das Spiel gegen die SG Hochspeyer zu wiederholen. Das hat am Mittwoch der stellvertretende Vorsitzende des SV Mölschbach, Andreas Müller, erklärt. Die SG Hochspeyer hatte die Kammer angerufen. Mölschbach hatte das Spiel mit 3:2 gewonnen.

Gebietsspruchkammer stellt Regelverstoß fest



Die Kammer unter Vorsitz von Rechtsanwalt Michael Ulbrich hatte am späten Dienstagabend geurteilt, dass es zu einer Wiederansetzung der Partie in der B-Klasse Kaiserslautern-Donnersberg Süd kommen soll. Sie hatte einen Regelverstoß des Schiedsrichters festgestellt. Die Kammer war nach langer Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass er sich von äußeren Einflüssen hat bestimmen lassen. Er hatte seine ursprüngliche Entscheidung, das Tor zum 3:2 nicht anzuerkennen, revidiert, nachdem er Kontakt mit den Zuschauern an der Torauslinie gehabt hatte. Zuvor hatte der Unparteiische den Ball im Aus gesehen.

Kammer: Schiedsrichter hat Fehler begangen



Der Vorsitzende der Spruchkammer sagte am Mittwoch, der Schiedsrichter müsse seine Entscheidungen aufgrund seiner eigenen Wahrnehmungen treffen. Er habe insofern einen Fehler begangen, der das Spielergebnis beeinflusst habe. Die Kammer habe somit dem Protest der SG Hochspeyer gegen die Wertung des Spiels stattgeben müssen.

Kein Videobeweis



Das Spiel des SV Mölschbach hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Angeblich sollte ein Videobeweis den Schiedsrichter dazu bewogen haben, das Tor zum 3:2 anerkannt zu haben. Der Schiedsrichter sollte das Video eines Zuschauers angeschaut haben. Es stellte sich aber heraus, dass es einen Videobeweis nicht gegeben hatte.

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