Rheinpfalz Neuer Wahlkreiszuschnitt rechtmäßig

(kad). Die vor einem Jahr beschlossenen Änderungen beim Zuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl verstößt nicht gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsgerichtshof in Koblenz in einer gestern veröffentlichten Entscheidung.

KOBLENZ Die Grenzen waren neu gezogen worden, weil einige Regionen wachsen, andere schrumpfen. Aus Gründen der Wahlgerechtigkeit müssen die Wahlkreise aber annähernd gleich groß sein. Maximal 25 Prozent Abweichung sind nach dem neuen Gesetz erlaubt. In der Pfalz wurde die Verbandsgemeinde Annweiler dem Wahlkreis Pirmasens zugeteilt, die bisher zum Wahlkreis Südliche Weinstraße gehörte. Die Verbandsgemeinde Hettenleidelheim gehört nun zum Wahlkreis Donnersberg. Der CDU-Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz aus Westerburg hatte gegen die neuen Grenzen des Wahlkreises 5 „Bad Marienberg (Westerwald)/ Westerburg“ geklagt. Dort ist er der von der CDU nominierte Kandidat um das Direktmandat bei der Landtagswahl am 13. März 2016. Seekatz argumentierte, der neue Zuschnitt sei politisch motiviert, um die Chancen der CDU, bei der Landtagswahl den Wahlkreis direkt zu gewinnen, zu mindern und die der SPD zu erhöhen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Grenzziehung durchaus aus sachlichen Gründen erfolgt sei. Im Gegenteil: Die von Seekatz vorgeschlagenen Alternativlösungen hätten eindeutig eine Stärkung der CDU zur Folge gehabt, während in der nun einem anderen Wahlkreis zugeordnete Verbandsgemeinde Rennerod SPD und CDU bei der Landtagswahl 2011 bei den Erststimmen fast gleichauf gelegen hätten, der Neuzuschnitt also neutral erfolge. In der Pfalz hatten sich einige CDU-Politiker ebenfalls öffentlich beschwert, dass sie durch die neuen Zuschnitte benachteiligt würden. Geklagt hatte landesweit nur Seekatz.

x