Rheinpfalz Insolvenz: Zef will in den Gläubigerausschuss

Das Amtsgericht Zweibrücken hat nun auch das Insolvenzverfahren über die Flughafen-Mutter Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken (FGAZ) eröffnet. Der zum Insolvenzverwalter bestellte Mainzer Rechtsanwalt Wolfgang Petereit sagte auf Anfrage, er plane den Geschäftszweck weiter aufrechtzuerhalten und fortzuführen, insbesondere, um eine Lösung für den Flughafen zu unterstützen.

ZWEIBRÜCKEN. Die FGAZ vermarktet die Grundstücke der ehemaligen Airbase. Je zur Hälfte gehört sie dem Land und dem Zweckverband und beschäftigt selbst kein eigenes Personal. Über die FGAZ wurden auch die Beihilfen des Landes und des Zweckverbandes an die 100-prozentige Tochter Flughafen GmbH (FZG) durchgereicht. Umgekehrt hatte die FGAZ die Betriebsverluste des Airports in Millionenhöhe zu tragen. Bislang seien Rückforderungen des Landes und des Zweckverbands noch nicht beziffert. Nach Angaben des Mainzer Infrastrukturministeriums ist der 2. Oktober, der Zeitpunkt der Zustellung des Entscheides der EU-Kommission über die Rückforderung von 47 Millionen Euro plus Zinsen unzulässig geflossener Subventionen an die Bundesregierung, ausschlaggebend für eine Vier-Monatsfrist. Innerhalb derer müssen FGAZ und FZG die Summe gesamtschuldnerisch leisten, aber auch die mit rund zwei Millionen Euro begünstigten Fluggesellschaften Germanwings, Tuifly und Ryanair. Ryanair kündigte bereits eine Klage dagegen an. Vertreter des Zweckverbandes sind, anders als das Land Rheinland-Pfalz, im Gläubiger-Ausschuss des insolventen Flughafens Zweibrücken nicht vertreten. Das bestätigt der Zef-Vorstand, Landrat Hans Jörg Duppré. Das bedeute, dass der Zef zurzeit keine Mitsprache darüber hat, an welchen Investor der Flughafen-Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner gegebenenfalls verkauft. Mit der nun erfolgten Eröffnung des Verfahrens über die FGAZ könnte der Zef aber die Möglichkeit bekommen, in den Gläubigerausschuss einzuziehen. (cps)

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