Rheinpfalz Creutzmann verliert auch in zweiter Instanz

MAINZ. Wie viel Geld steht einem Europaabgeordneten in seiner aktiven Zeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu? In dieser Frage konnte sich der frühere Abgeordnete Jürgen Creutzmann (FDP) auch vor dem Landessozialgericht in Mainz nicht durchsetzen. Jetzt will sich der 71-Jährige ans Bundessozialgericht und eventuell auch an den Europäischen Gerichtshof wenden, denn: „Ich bin kein Raffke, mir geht es nur ums Prinzip.“

Die Fakten: Der Diplom-Kaufmann Creutzmann war von 1971 bis 2006 in der Privatwirtschaft beschäftigt. In dieser Zeit zahlten seine Arbeitgeber und er in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Parallel dazu gehörte der Liberale von 1998 bis 2009 dem rheinland-pfälzischen Landtag an. Danach war der Dudenhofener fünf Jahre lang bis 2014 Abgeordneter im Europaparlament. Als er 2010 seinen 65. Geburtstag feierte – also in der Zeit als EU-Parlamentarier – beantragte Creutzmann die gesetzliche Rente. Doch zu seiner Überraschung wurde die ihm um 80 Prozent gekürzt. Das empfand er als ungerecht. Schließlich, so der Liberale gestern gegenüber der RHEINPFALZ, hätten sowohl seine Arbeitgeber als auch er jahrzehntelang Beiträge dafür berappt. Doch sowohl im Jahre 2013 vor dem Sozialgericht in Speyer als auch aktuell vor dem Landessozialgericht in Mainz blitzte er mit seinen Klagen ab. Zentrale Begründung beider Gerichte: Bei der gesetzlichen Rente handele es sich um eine „öffentliche Kasse“. Denn, so die Mainzer Richter: „Prägend für das System der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben der besonderen Organisationsform und einem Versicherungszwang die Grundsätze der Solidarität, des sozialen Ausgleichs und des Generationenvertrages.“ Damit werde eine „Doppelalimentation“ der Abgeordneten aus öffentlichen Kassen vermieden. Diese Argumentation steht und fällt mit der Einstufung der gesetzlichen Rentenversicherung als „öffentliche Kasse“, hält Creutzmann dagegen. Dies habe aber zur Folge, dass privat geleistete Rentenbeiträge enteignet würden. Außerdem erinnert er daran, dass die EU-Parlamentarier ihre Diäten seit dem Jahr 2011 direkt von der EU erhalten und nicht mehr wie zuvor über den Bundestag. Deshalb würden die deutschen Steuerzahler durch die EU-Diäten für die Straßburger Parlamentarier nicht finanziell belastet. Vor diesem Hintergrund erwägt der Vorderpfälzer, sein Recht auch beim Europäischen Gerichtshof zu suchen. Außerdem verweist der 71-Jährige darauf, dass der Bundestag 2014 das Abgeordnetengesetz geändert habe. Seitdem werde den Mitgliedern des Berliner Parlaments nicht mehr 80, sondern nur noch 50 Prozent ihres gesetzlichen Rentenanspruches gekürzt. Die Begründung dieser Gesetzesänderung laut Creutzmann: Die Hälfte der Beiträge haben sie aus der eigenen Tasche in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. In jedem Fall will der Liberale sein Recht auch beim Bundessozialgericht suchen. Allerdings hat er erfahren, dass die Kasseler Richter bereits vor einiger Zeit einen Bundestags-Kollegen mit einer ähnlichen Klage abgewiesen haben. „Mir geht es ums Prinzip“, sagt Creutzmann. Er sei nicht als Beamter tätig gewesen, dessen Pension vom Staat gezahlt werde, sondern als beitragspflichtiger Arbeitnehmer. Streitig sei ausschließlich die Höhe der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung während der Jahre 2010 bis 2014. Sollte er vor den Gerichten keinen Erfolg haben, müsse er nichts zurückzahlen. Schließlich sei das Geld längst von der Rentenversicherung einbehalten worden. Sollte er aber vor den Gericht Recht bekommen, werde er das erkämpfte Geld einer Stiftung spenden. Und wie sieht seine aktuelle Altersversorgung aus? Durch seine Tätigkeiten als Arbeitnehmer bei Unternehmen und als Parlamentarier in Mainz und Straßburg stehen ihm Gelder aus drei Töpfen zu. Allerdings werden bei der Berechnung der Landtags-Altersbezüge die Zahlungen der gesetzliche Rentenversicherung und der EU-Altersversorgung gegengerechnet. „Diese Regelung halte ich auch für richtig.“ |jüm/Foto: Archiv

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