Rheinland-Pfalz Urteil: Neubau muss zur Umgebung passen

«Mainz.» Ein Wohngebäude fügt sich nur dann mit seinen Maßen in die Umgebungsbebauung ein, wenn es sowohl nach seiner Grundstücksfläche wie auch nach Geschosszahl und Höhe zu den Nachbarhäusern passt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem gestern veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall sollte im unbeplanten Innenbereich von Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) ein dreigeschossiges Gebäude mit sieben Wohneinheiten errichtet werden. Das Projekt sollte eine Grundfläche von 187 Quadratmetern und eine Firsthöhe von 11,34 Meter haben. Die Baubehörde lehnte das Vorhaben ab, der Kreisrechtsausschuss forderte jedoch die Genehmigung ein. Dagegen klagte die Gemeinde – mit Erfolg. Keines der in der Umgebung vorhandenen Gebäude habe hinsichtlich der Grundfläche, der Höhe und der Anzahl der Geschosse eine Dimension wie der geplante Neubau. Es reiche nicht aus, wenn das Projekt nur in einem Faktor in der Nachbarschaft eine Entsprechung habe. Das Gericht: „Denn das könnte dazu führen, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben.“ So gab es in der Nachbarschaft zwar ein Gebäude mit einer ähnlichen Grundfläche, dieses war aber nur eingeschossig. Das höchste Nachbarhaus hatte eine Firsthöhe von 10,20 Meter und war damit schon deutlich niedriger als das Neubauvorhaben. Doch selbst an dieser geringeren Höhe könne sich der Bauherr nicht orientieren, so das Gericht. Denn dieses Nachbarhaus weise mit 100 Quadratmeter eine wesentlich geringere Grundfläche auf. (AZ: 3 K 1142/18.MZ) Einwurf

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