Rheinland-Pfalz
Mainz: FDP-Landtagsabgeordnete Helga Lerch vor Gericht gescheitert
Dies erklärte Richterin Karola Krause am Dienstag. Wie berichtet, will die FDP-Fraktion Lerch nach umstrittenen Äußerungen zum Thema sexueller Missbrauch durch Lehrer ausschließen. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, heißt es zur Begründung. Lerch wehrt sich gegen den drohenden Rauswurf.
In diesem Zusammenhang wollte die Abgeordnete aus Rheinhessen, die zugleich stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion ist, dem Parlamentarischen Geschäftsführer Marco Weber gerichtlich eine umstrittene Aussage verbieten lassen. Dabei geht es um einen Passus in einem Papier, in dem die Fraktion ihre Vorwürfe gegen Lerch auflistet. Demnach soll sie Weber am Telefon gedroht haben, Aufzeichnungen über dessen Privatleben öffentlich zu machen.
„Unentschieden“ bei den Aussagen
Das Landgericht hat Lerch abblitzen lassen. Die Begründungen: Die strittige Aussage sei Teil des öffentlich-rechtlichen Ausschlussverfahrens und könne deshalb zivilgerichtlich überhaupt nicht ausgetragen werden. Außerdem genieße Weber Indemnität, weil er die strittige Aussage als Abgeordneter gemacht habe. Für Äußerungen im Parlament können Abgeordnete grundsätzlich nicht belangt werden. Drittens schließlich konnte Lerch die Aussagen Webers nicht beweisen. Auch wegen dieses „Unentschiedens“ sei eine einstweilige Verfügung nicht möglich.
Über den geplanten Ausschluss selbst will die FDP-Fraktion am Donnerstag entscheiden.