Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Mainz: FDP-Landtagsabgeordnete Helga Lerch vor Gericht gescheitert

In die Streitereien innerhalb der FDP-Landtagsfraktion hat sich das Landgericht Mainz gar nicht erst eingemischt.
In die Streitereien innerhalb der FDP-Landtagsfraktion hat sich das Landgericht Mainz gar nicht erst eingemischt.

Die FDP-Landtagsabgeordnete Helga Lerch ist vor dem Landgericht Mainz mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen ihren Fraktionskollegen Marco Weber gescheitert.

Dies erklärte Richterin Karola Krause am Dienstag. Wie berichtet, will die FDP-Fraktion Lerch nach umstrittenen Äußerungen zum Thema sexueller Missbrauch durch Lehrer ausschließen. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, heißt es zur Begründung. Lerch wehrt sich gegen den drohenden Rauswurf.

In diesem Zusammenhang wollte die Abgeordnete aus Rheinhessen, die zugleich stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion ist, dem Parlamentarischen Geschäftsführer Marco Weber gerichtlich eine umstrittene Aussage verbieten lassen. Dabei geht es um einen Passus in einem Papier, in dem die Fraktion ihre Vorwürfe gegen Lerch auflistet. Demnach soll sie Weber am Telefon gedroht haben, Aufzeichnungen über dessen Privatleben öffentlich zu machen.

„Unentschieden“ bei den Aussagen

Das Landgericht hat Lerch abblitzen lassen. Die Begründungen: Die strittige Aussage sei Teil des öffentlich-rechtlichen Ausschlussverfahrens und könne deshalb zivilgerichtlich überhaupt nicht ausgetragen werden. Außerdem genieße Weber Indemnität, weil er die strittige Aussage als Abgeordneter gemacht habe. Für Äußerungen im Parlament können Abgeordnete grundsätzlich nicht belangt werden. Drittens schließlich konnte Lerch die Aussagen Webers nicht beweisen. Auch wegen dieses „Unentschiedens“ sei eine einstweilige Verfügung nicht möglich.

Über den geplanten Ausschluss selbst will die FDP-Fraktion am Donnerstag entscheiden.

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