Politik Verfassungsrichter sehen Rundfunkgebühr nicht als Steuer

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Das Bundesverfassungsgericht prüft seit gestern die Rundfunkgebühr von 17,50 Euro pro Wohnung. Drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt haben gegen die Gebühr geklagt. Das Urteil in Sachen Rundfunkgebühr wird erst nach der Sommerpause fallen.

Seit einer Reform 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Anzahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe. Die Kläger halten die Gebühr, mit der der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF und Deutschlandradio) finanziert wird, für eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Aus verschiedenen Gründen: So müssten Single-Haushalte dasselbe zahlen wie Mehrpersonenhaushalte. Außerdem müssten auch Wohnungsinhaber zahlen, die keine Empfangsgeräte hätten. Angegriffen wird zudem, dass für eine Zweitwohnung noch einmal eine Gebühr zusätzlich zu jener am Erstwohnsitz anfällt. Die Kläger argumentierten in Karlsruhe, die Gebühr sei in Wirklichkeit eine Steuer, die jedermann zahlen müsse. Für Steuern seien die Länder aber gar nicht zuständig – das Zahlungsmodell wäre damit vom Tisch. Insbesondere bei diesem Punkt jedoch stießen die Kläger auf Widerspruch seitens der Richterbank. Dass ein großer Teil der Bevölkerung Gebühren zahlen müsse, mache die Abgabe noch nicht zur Steuer, wandte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof ein. Außerdem stehe dem Gesetzgeber bei Steuern die Verwendung frei. Die Rundfunkgebühren müssten aber zielgerichtet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute kommen. Ernster wurde vom Ersten Senat das Argument der Kläger genommen, dass die Gebühr allein auf eine Wohnung entfällt – die Anzahl der Nutzer in der Wohnung und die Anzahl der Empfangsgeräte hingegen keine Rolle spiele. Die Ländervertreter (als Mitglieder des Rundfunkstaatsvertrages) begründeten das damit, dass eine Pro-Kopf-Gebühr erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde und letztlich wieder Nachforschungen angestellt werden müssten, ob sich die Bewohnerzahl irgendwann verändert hat. Das habe schon in der Vergangenheit zu viel Kritik geführt, als Vertreter der GEZ (so hieß die Vorläuferorganisation zur Einziehung der Rundfunkgebühren) in die Wohnungen kamen. Außerdem, so das Argument der Ländervertreter, werde es in der Bevölkerung auf wenig Akzeptanz stoßen, wenn man Identität und Kontoverbindungen der in einem Haushalt lebenden Erwachsenen erforsche und jeden mit einer Gebühr belege. Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten die Abgabe. Sie sei die Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. „Der Rundfunkbeitrag ist die Grundlage unserer Unabhängigkeit und Finanzierung.“ Da sich vor der Reform immer mehr Nutzer der früheren GEZ-Gebühr entzogen hätten, sei eine „Erosion der finanziellen Grundlagen für die Öffentlich-Rechtlichen befürchtet worden“, sagte Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz. Der Autovermieter Sixt kritisiert die für ihn entstehende Mehrfachbelastung. „Der Grundsatz der Belastungsgleichheit wird in eklatanter Weise verletzt“, sagte Sixt-Vertreter Christoph Degenhart. Auch sei der Ehrliche der Dumme, weil es bei Autos keine Möglichkeit gebe, Zahlungsverweigerer aufzuspüren. Richter Kirchhof sagte, es könnte problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Die ursprünglich auf zwei Tage angelegte Verhandlung wurde bereits am Abend abgeschlossen.

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