Interview RHEINPFALZ Plus Artikel Rechtsstreit um Passagen in Diekmann-Buch: Verlag widerspricht Walter Kohl

Walter Kohl 2017 nach dem Tod seines Vaters in Ludwigshafen.
Walter Kohl 2017 nach dem Tod seines Vaters in Ludwigshafen.

Verlagsjustiziar Rainer Dresen von Penguin Random House widerspricht Helmut Kohls Sohn Walter im Rechtsstreit um Passagen in der Autobiografie „Ich war BILD“ von Ex-Bild-Chefredakteur Kai Diekmann.

Wie angedroht, ist Walter Kohl, der ältere Sohn des 2017 verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl juristisch gegen Passagen aus „Ich war BILD“ vorgegangen. Die Autobiografie von Ex-Bild-Chefredakteur Kai Diekmann schlägt sich in einem Kapitel zum Altkanzler auf die Seite von Kohls Witwe, Maike Kohl-Richter. Gegen die mit der Stiefmutter verfeindeten Söhne aber gibt es eine ganze Reihe von Aussagen, die Walter Kohl als ehrabschneidend rügt. Die Söhne hätten – sinngemäß – sich nur fürs Geld des Vaters interessiert. Das Landgericht Hamburg hat ihm nun in einigen Punkten Recht gegeben. Ilja Tüchter sprach dazu mit Rainer Dresen, Justiziar der Penguin Random House Verlagsgruppe, zu der DVA gehört.

Herr Dresen, Herr Kohl hat insgesamt fünf Textpassagen zu Auseinandersetzungen zwischen Altkanzler Kohl und seinen Söhnen über finanzielle Angelegenheiten angegriffen. Drei Äußerungen wurden mit Beschluss des Gerichts vom 13. Juni 2023 einstweilen untersagt. Eine krachende Niederlage für Sie, wie Walter Kohl im „Spiegel“ behauptet?
Es geht letztlich um Themen, die eher geeignet sind fürs juristische Expertenseminar als für die Öffentlichkeit. Für die grundsätzliche Tendenz des betreffenden Kapitels ist das alles völlig unerheblich.

Na ja, Walter Kohl kommentiert den Beschluss des Gerichts im „Spiegel“ so, dass der Aussage, er und sein Bruder Peter hätten ihren Vater als ,reine Gelddruckmaschine“ betrachtet, „durch das Gericht die Grundlage entzogen worden“ sei. Die „Welt“ hat das sogar so aufgefasst, als sei jene Passage formell verboten.
Wir rätseln, was er damit wohl meinen könnte. Denn wenn ihn diese Passage wirklich gestört und er gute Argumente dagegen hätte, dann hätte sich doch angeboten, das aktuelle Verfahren auch dazu zu nutzen, dagegen vorzugehen. In der Tat enthält das betreffende Kapitel dieses Zitat, und zwar als Einschätzung Diekmanns über die Söhne, basierend wiederum auf dem ebenfalls nicht angegriffenen Zitat von Helmut Kohl über seine Söhne, „Es geht denen immer nur ums Geld“.

Diese Passagen aber haben die Söhne wohlweislich gar nicht erst dem Gericht unterbreitet. Interessanterweise störten sich die Herren stattdessen massiv daran, dass wir den eher peinlichen Umstand offenlegten, dass ihr Vater noch 2008 den damals längst volljährigen Söhnen ihre Krankenversicherung bezahlte. Übrigens auch die ADAC-Beiträge. Letzteres berichteten wir ebenfalls, aber diesen Umstand griffen die Söhne gar nicht erst an. Auch das Gericht sah keinen Grund, dass wir die Information über die Versicherungen nicht weiter veröffentlichen sollten.

Was wurde sonst noch von den Brüdern moniert und vom Gericht erlaubt?
Wir hatten unsere Einschätzung berichtet, dass die Streitigkeiten zwischen Söhnen und Vater ihren Ursprung im Jahr 1999 hatten, als die damaligen Eheleute Kohl ihr Testament änderten. Die Söhne legten Wert auf die Feststellung, dass sie davon erst später erfuhren. Das Gericht aber bestätigte, dass wir nie behauptet hatten, dass sie davon bereits 1999 wussten.

Sie sehen, auch das ist eher eine Petitesse. Solche vergeblich anzugreifen und nur bei ebenfalls anderen Petitessen zu „gewinnen“, das spricht nicht eben dafür, dass jemand anderer gerade „krachend verloren“ hat.

Warum der „Spiegel“ sich aber dafür hergibt, dass Walter Kohl diese seine Einschätzung entgegen allen Fakten in die Welt posaunen darf, ist die eigentliche Frage. Vielleicht ist es ja der Stolz, dass mit Walter endlich einmal ein veritabler Kohl den von Vater Helmut seinerzeit stets ignorierten „Spiegel“ als sein persönliches Sprachrohr auserkoren hat? Wir wissen es nicht, erfreuen uns aber an der PR durch den „Spiegel“ und Kohl für das nach wie vor als Bestseller platzierte und überall erhältliche Buch.

Wie hat das Gericht denn die Kosten des Verfahrens verteilt?
Das Gericht hat uns auferlegt, 43,75 Prozent der Gerichtskosten zu tragen. Den überwiegenden Teil hat das Gericht den Kohls auferlegt und dabei nahezu brüderlich geteilt, 25 Prozent für Walter, 31,25 Prozent für Peter.

Und was ist letztlich einstweilen untersagt?
Es handelt sich lediglich um zwei beantragte Änderungs- beziehungsweise Präzisierungspassagen. Dies betrifft aber auch nur künftige Auflagen.

In der Sache hatten wir bisher behauptet, dass beide Brüder ihren Vater auf Pflichtteilsansprüche verklagt hätten. In Wirklichkeit aber trat nur Peter Kohl als Kläger auf. Des Weiteren ging es um Aussagen im Buch im Zusammenhang mit unstreitig erfolgten Schenkungen an die Söhne und deren Relevanz für spätere Pflichtteilsansprüche. Hier gab es letztlich geringfügige Änderungen, mit denen wir sehr gut leben, da die Grundaussagen auch hier unberührt bleiben.

Schließlich waren wir der Meinung, die damals angestrengte Klage gegen den Vater sei „gescheitert“, da die Brüder sich - statt ein Urteil von Peter gegen seinen Vater abzuwarten - lieber auf einen Vergleich mit dem Vater einließen. Hier verbot das Gericht diese, da Helmut Kohl damals den überwiegenden Teil der Vergleichskosten bezahlt hatte, was der Annahme eines Scheiterns widerspreche. Noch mal: Für die grundsätzliche Tendenz des betreffenden Kapitels ist das alles völlig unerheblich.

Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Penguin Random House, sieht das Buch „Ich bin BILD“ durch eine einstweilige Verfügung
Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Penguin Random House, sieht das Buch »Ich bin BILD« durch eine einstweilige Verfügung letztlich unbeeinträchtigt.
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