Verfassungsschutz Gericht untersagt vorerst Beobachtung der AfD

Wegen Björn Höckes sogenannten Rechten Flügels ist die AfD unter Verdacht, demokratiefeindlich zu sein.
Wegen Björn Höckes sogenannten Rechten Flügels ist die AfD unter Verdacht, demokratiefeindlich zu sein.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung.

Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde „in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten, beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Chrupalla: Klatsche für Geheimdienst

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.

„Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann“, spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem „gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln“ unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz. Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen.

„Spiegel“ zitiert aus Gutachten

Chrupalla sprach von einer „Klatsche“ für den Geheimdienst. Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, sprach auf Twitter von einer „Schlammschlacht gegen die AfD“, die „willkürlich im Sinne der Regierungsparteien“ stattgefunden habe.

Der „Spiegel“ zitierte unterdessen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, das offensichtlich Grundlage für die Einstufung der Partei als Verdachtsfall war. „Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden“, heißt es demnach in dem Papier. Einem gewichtigen Teil der AfD gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen, „sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Text weiter. Der offiziell aufgelöste rechtsextreme „Flügel“ der AfD wird darin als weiterhin „gewichtige Strömung in der Partei eingestuft“.

Kommentar von Berlin-Korrespondent Winfried Folz

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