Meinung
AfD triumphiert, aber entschieden ist noch nichts
Das Schlüsselwort der Kölner Gerichtsentscheidung gegen die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall lautet „vorübergehend“. Das Gericht ist der Ansicht, dass das Bundesamt seine eigene Zusage gebrochen hat, in der Sache still zu halten. Es wurde also kein Urteil über die politische Einordnung der Partei gefällt, sondern es erging ein Beschluss über eine Formalie.
Verfassungsschutz am Pranger
Der Hintergrund ist erklärungsbedürftig. Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu auch nicht Stellung. Dennoch glaubt das Gericht, „alles“ spreche dafür, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe nicht dafür Sorge getragen, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.
Verfahren liegt auf Eis
Wer die Nachricht vom „Verdachtsfall“ in die Medien durchgestochen hat, wird nicht zu klären sein. Dass später im Innenausschuss des Bundestages über den Beschluss geredet und dass das Gesagte dann verbreitet wurde – das ist nun mal die Realität in Zeiten von Twitter & Co.
„Vorübergehend“ also liegt das Verfahren auf Eis. Mittelfristig kann sich die AfD einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht entziehen. Dafür spricht allein das öffentlich zugängliche Material über die AfD.