Politik Einheitliche Pflegeausbildung

«Berlin.» Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat der neue Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestern konkrete Schritte zur Neuregelung der Pflegeausbildung eingeleitet.

Spahn brachte die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die künftige einheitliche Pflegeausbildung auf den Weg, wie das Gesundheitsministerium gestern mitteilte. Die große Koalition der vergangenen Legislaturperiode hatte ein Gesetz beschlossen, mit dem durch eine einheitliche Ausbildung ein Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger erleichtert werden soll. Davon verspricht man sich eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger. Die Verordnung regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Pflegeausbildung und die entsprechenden Prüfungen. Sie soll Ende dieses Jahres in Kraft treten. Dann haben die Länder ein Jahr Zeit, sie umzusetzen. Die neue Pflegeausbildung startet 2020. In der Altenpflege fehlen nach Branchenangaben Zehntausende Fachkräfte. Unterdessen haben die Bundesländer zur Verbesserung der Lage im Pflegebereich eine Einführung von Personaluntergrenzen für alle Stationen und Notaufnahmen in Krankenhäusern gefordert. Die geplanten Vorgaben müssten für alle Stationen gelten, nicht nur für die pflegeintensiven Bereiche, heißt es in einer gestern verabschiedeten Entschließung des Bundesrats. Die Länder sehen die Gefahr, dass andernfalls Personal von anderen Stationen abgezogen würde. Die Vorgaben – wie viel Personal wie viele Patienten versorgt – sollen nach Vorstellung der Länder zudem rund um die Uhr gelten. Denn Deutschlands Krankenhäuser seien während der Nacht personell zum Teil gefährlich unterbesetzt. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen.

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