Rheinland-Pfalz „Containern“ entkriminalisieren: Minister hält wenig von neuem Vorschlag
Auch Müll hat in der Regel einen Eigentümer. Deshalb gilt als Dieb, wer Supermarkt-Abfälle durchwühlt und noch essbare Lebensmittel mitnimmt. Doch das Verbot dieses „Containers“ wird oft kritisiert. Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) etwa sagt: „In Deutschland landen leider noch zu viele Lebensmittel im Müll. Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, sollte dafür nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.“
Also haben Özdemir und sein auf Bundesebene für die Justiz zuständiger Kollege Marco Buschmann (FDP) am Dienstag einen Vorschlag des Landes Hamburg aufgegriffen, der den Umgang der Strafverfolger mit dem Phänomen ändern soll, ohne dass nach langen Debatten Gesetze umgeschrieben werden. Der Ansatz: Geändert werden nur die „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“.
Mertin: „Nicht zielführend“
Dort könnten Bund und Länder ohne größeren Aufwand vorgeben, dass die Staatsanwaltschaften derartige Verfahren in der Regel wegen Geringfügigkeit einstellen. Doch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hält diesen Ansatz „nicht für zielführend“. Denn formal bliebe das „Containern“ ja weiterhin eine Straftat. Allerdings findet auch der FDP-Landespolitiker, dass sich das ändern sollte.
Aber er meint: Dafür müsste schon das eigentliche Gesetz umgeschrieben werden. Passieren sollte das im Zuge einer großen Strafrechtsreform, die ohnehin ansteht. Und einstweilen könnte die Bundesregierung dafür sorgen, dass große Supermarktketten zur Entsorgung vorgesehene Lebensmittel an Bedürftige abgeben – freiwillig und ohne zum Beispiel Haftungsrisiken eingehen zu müssen.