Rheinland-Pfalz an rhein und saar: Verfassungsgerichtshof: Hassemer folgt Nagel

(lrs/swz). Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat ein neues Mitglied aus einer bekannten Juristenfamilie. Der rheinland-pfälzische Landtag wählte Michael Hassemer, den Sohn des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer, zum sogenannten nichtberufsrichterlichen VGH-Mitglied, wie die Behörde in Koblenz mitteilte. Seine Amtszeit begann gestern. Der 1966 in Saarbrücken geborene Michael Hassemer hat den Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern inne. Sein Vater war von 1996 bis 2008 Richter am Bundesverfassungsgericht, von 2002 an als Vorsitzender des zweiten Senats und Vizepräsident. Winfried Hassemer war im Januar im Alter von 73 Jahren gestorben. Hassemer ist als VGH-Richter Nachfolger der Kreisverwaltungsdirektorin Ulrike Nagel (Kreis Kusel), deren Amtszeit endet. Der VGH hat neun Mitglieder.

(nob). Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Mainzer Landtag sollte in allen rheinland-pfälzischen Grundschulen den Kindern verbindlich und einheitlich die Schreibschrift beigebracht werden. Nach Darstellung der bildungspolitischen Sprecherin Bettina Dickes lernen in vielen Klassen die Kinder nur noch Druckbuchstaben. Wenn ein Kind die Schreibschrift nicht lerne, könne es sie auch nicht lesen. Diese Technik dürfe nicht verloren gehen, sagte Dickes gestern in Mainz. Die SPD hat die Forderung zurückgewiesen. Der Rahmenplan für den Grundschulunterricht sehe vor, dass die Kinder eine gut lesbare und flüssige Handschrift entwickeln sollen. Das entspreche den bundesweit gültigen Bildungsstandards. Die CDU stellt kommende Woche im Landtag einen Forderungskatalog für den Grundschulunterricht zur Diskussion. Dazu gehören unter anderem die Einführung für alle Grundschulen verbindlicher Lehrpläne sowie einheitlicher Benotungskriterien.

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