Pfalz Schwegenheim: „Stinkefinger-Affäre“ geht vor Gericht weiter

Die Unterlassungs-Klage vom Schwegenheimer Ortsbeigeordneten Bodo Lutzke (FWG) gegen den SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Christian Kripp und SPD-Fraktionschef Dirk Pramschiefer ist zulässig. Das hat das Amtsgericht Germersheim am Mittwochmorgen entschieden. Lutzke will mit der Klage erreichen, dass Kripp und Pramschiefer aufhören, ein Foto zu verbreiten, auf dem Lutzke neben Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff (CDU) zu sehen ist. Das Foto entstand bei einem Ausflug des Männergesangvereins im Oktober 2015. Vor der Geschäftsstelle des SPD-Unterbezirks Main-Spessart im bayerischen Miltenberg wollten sich einige Sänger fotografieren lassen. Kurz bevor der Fotograf auf den Auslöser drückte, riss Ortsbeigeordneter Wolff den Stinkefinger hoch. Das Foto von Stinkefinger-Zeiger Wolff (CDU) neben Bodo Lutzke (FWG) wurde später von SPD-Mitgliedern in Schwegenheim aufgehängt mit dem Titel: Schwegenheimer Beigeordnete. Ein Vergleich zwischen Kläger Lutzke und den beklagten SPD-Männern Pramschiefer und Kripp scheiterte am Mittwochmorgen vor Gericht. Das Urteil wird am Mittwoch, 14. Juni, verkündet. Wird die Klage abgewiesen und Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, muss sich das Landgericht Landau mit der Klage befassen.

x