Politik Wenn ein Nordpfälzer gegen die Nato klagt

Das Luftwaffen-Hauptquartier der Nato auf der Airbase Ramstein.
Das Luftwaffen-Hauptquartier der Nato auf der Airbase Ramstein.

Mit einer nicht ganz alltäglichen Frage beschäftigte sich gestern das Arbeitsgericht Kaiserslautern. Wo sich normalerweise Gewerkschafter mit Managern zoffen oder vermeintlich zu Unrecht gekündigte Arbeitnehmer auf ihre Rechte pochen, klagte ein verurteilter Spion aus der Nordpfalz gegen die Nato. Statt über das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde über die Interpretation multilateraler Abkommen gestritten. Die 45-minütige Verhandlung wurde zum juristischen Exkurs über internationale Verträge, die Frage der Immunität und das Völkerrecht. Anlass dafür bot der Fall des Manfred Klag. Der Nordpfälzer wurde 2013 zu sieben Jahren Haft wegen Landesverrats verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass er als Zivilangestellter aus dem Nato-Luftwaffen-Hauptquartier auf der Airbase in Ramstein sensible Daten gestohlen hat. Damals beschlagnahmten die Ermittler auf Anweisung des Generalbundesanwalts USB-Sticks des Nordpfälzers. Was die Brisanz der darauf enthaltenen Daten angeht, gibt es unterschiedliche Ansichten. Klag sagt, dass sich darunter auch private Daten befanden – und genau die will er wieder haben. Die Asservate erhielt er nämlich nach dem Urteil nicht zurück. Sie wurden von der Justiz dem Nato-Hauptquartier in Ramstein überreicht. Klag verweist auf Datenschutzgesetz und Sicherheitsüberprüfungsgesetz – demzufolge sei es nicht erlaubt, die persönlichen Daten ohne seine Zustimmung weiterzugeben. Weder das Kaiserslauterer Arbeitsgericht noch die anwesenden Vertreter des Militärbündnisses kennen den Inhalt der beschlagnahmten Datenträger. Aber das spielte gestern keine Rolle. Es ging gar nicht um die Sache, sondern um die Frage, ob Klag überhaupt gegen die Nato klagen darf. Das Militärbündnis macht für sich nämlich Immunität geltend – und bezieht sich auf besagte Abkommen, die Klag freilich ganz anders interpretiert. Die Nato vertritt zudem die Auffassung, dass Klag sich bei dienstrechtlichen Fragen an ein internes Tribunal zu wenden habe. Wie bei etlichen anderen Fragen, sieht der Nordpfälzer, der sich als Justizopfer bezeichnet, das völlig anders. Nahezu prophetisch sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung: „Egal, wie es ausgeht, wird es wohl nicht in der ersten Instanz zu Ende sein.“ Wie dem auch sei: Die Klage wurde abgewiesen.

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