Die Wochenend-Meinung Dem Land ist es egal, dass es gegen sein eigenes Gesetz verstößt

Der OLG-Richter sagt, möglicherweise war die Ausnahmeregelung schon von Anfang an rechtswidrig, trotz der Linienflüge.
Der OLG-Richter sagt, möglicherweise war die Ausnahmeregelung schon von Anfang an rechtswidrig, trotz der Linienflüge.

Die Landesregierung verkauft die Leute für dumm und lügt sich in die eigene Tasche. Das habe ich vor einem Monat an dieser Stelle geschrieben. Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die Begründung für die vielen verkaufsoffenen Sonntage im Zweibrücker Outlet ein Witz ist. Das Land hat sie angeblich deshalb erlaubt, damit sich Touristen vor dem Abflug in Zweibrücken noch mit Reisebedarf eindecken konnten. Dabei ging es von vornherein nur darum, dass mehr Leute kommen und das Outlet mehr Gewinn macht. Dagegen habe ich auch nichts. Dass das Land damit durch die Hintertür sein eigenes Gesetz aushebelt, finde ich unmöglich.

Eine Ohrfeige für die Landesregierung

Nun beschäftigen sich nach 15 Jahren erstmals Gerichte mit dem Thema, und bei dem, was der Richter am Zweibrücker Oberlandesgericht am Donnerstag sagte, fällt einem die Kinnlade runter: Er kann sich vorstellen, dass die Ausnahmeregelung schon von Anfang an rechtswidrig war. Also auch zu Zeiten, als es noch Linienflüge gab. Das ist eine ganz schöne Ohrfeige für die Landesregierung.

Entweder wusste es die Landesregierung nicht besser, als sie den Flugbetrieb als Ausnahmegrund anführte, oder es war ihr egal. Bei der Gleichgültigkeit, mit der sie die Regelung auch nach dem Ende des Zweibrücker Flughafens bestehen ließ, würde ich fast sagen: Es war ihr egal. Augen zu und durch. Hat ja auch 15 Jahre geklappt.

Ändern wird sich trotzdem nichts

Weil die ganze Sache mit der Klage eines Grünstadter Modehändlers etwas komplizierter ist, wird sich an den verkaufsoffenen Sonntagen erst mal nichts ändern. Das Land wird von sich aus auch einen Teufel tun und wird die Sache wohl weiter aussitzen, erst recht solange kein Urteil da ist, das es zum Handeln zwingt. Eher werden die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage als Verhandlungsmasse benutzt, wenn es um die anstehende Erweiterung des Outlet Centers geht, gegen die Nachbarstädte ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt haben.

Dabei ist es doch ganz einfach: Wenn das Land möchte, dass Läden auch sonntags Gewinn machen und die Leute sonntags shoppen gehen können, dann soll es halt endlich sein Ladenschlussgesetz ändern. Und zwar für alle, nicht nur für eine Handvoll Ausnahmen.

x