Speyer Nach Messerangriff: Ermittlungen dauern an

Großaufgebot: Der Fall hatte auch aufgrund der hohen Polizei-Präsenz für Aufsehen gesorgt.
Großaufgebot: Der Fall hatte auch aufgrund der hohen Polizei-Präsenz für Aufsehen gesorgt.

Im Falle der Messerattacke in Speyer, bei der zwei Frauen am 21. Oktober schwer verletzt worden waren, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal die Ermittlungen noch nicht beendet. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt, gibt es noch keine abschließende Verfügung. Über Einzelheiten und den aktuellen Stand der Ermittlungen wolle er aus ermittlungstaktischen Gründen nichts sagen. Hauptverdächtiger ist ein 27-jähriger Afghane, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt. Laut Staatsanwaltschaft war ein 2016 von ihm gestellter Asylantrag abgelehnt worden, weshalb er seitdem einen Duldungsstatus hat. Dieser theoretisch verlängerbare Duldungsstatus läuft laut Staatsanwaltschaft im Dezember aus. Ströber informiert, dass dies derzeit keine Rolle für das Verfahren spiele, weil der Verdächtige nicht abgeschoben werden könne, solange der Fall nicht abgeschlossen ist.

Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen an besagtem Tag eine 36-Jährige sowie ihre 16-jährige Tochter in deren Wohnung mit einem Klappmesser Verletzungen im Bereich des Oberkörpers zugefügt zu haben. Die Mutter befand sich kurzzeitig in Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Der Verdächtige sei an dem Tag zu Gast in der Wohnung gewesen, wie die 16-Jährige gegenüber den Ermittlern kurz nach der Tat ausgesagt hatte. Demnach kannte er die Jugendliche seit etwa einem Jahr und habe sich eine intime Beziehung zu ihr gewünscht, was diese abgelehnt habe. Daraufhin soll er die Tat begangen haben und geflohen sein. Die Polizei hatte ihn in Römerberg festgenommen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.

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Nach Cyber-Angriff Daten unzugänglich

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte in der vergangen Woche eine Anfrage der AfD zu der Tat beantwortet. Darin heißt es, dass der Verdächtige seit November 2015 in Deutschland ist. Unter anderem weil die Systeme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises gehackt worden sind, könne die Frage, ob der 27-Jährige bereits aufenthaltsrechtlich in Erscheinung getreten ist, derzeit nicht beantwortet werden.

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