Rhein-Pfalz Kreis Rat: Bürgern beim Klagen helfen

Man solle ein Gutachten über den Jetzt-Zustand erstellen, regte Hartmut Stutzmann (SPD) an. Das könnte als Nachweis dienen, fall
Man solle ein Gutachten über den Jetzt-Zustand erstellen, regte Hartmut Stutzmann (SPD) an. Das könnte als Nachweis dienen, falls der Grundwasserpegel durch die zentrale Beregnung steigt und Schäden verursacht.

Die Klage, mit der sich die Gemeinden gegen die Erweiterung der zentralen Beregnung wehren wollten, ist zwar abgewiesen worden. Das Thema ist in Beindersheim jedoch noch lange nicht vom Tisch. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, dass er Bürger unterstützen will, die steigendes Grundwasser befürchten und daher privat klagen möchten. Überlegt wird auch, ein Gutachten erstellen zu lassen.

„Wir sind nicht in der Sache gescheitert“, betonte Ortsbürgermeister Thomas Wey (CDU), als er den Ratsmitgliedern die Umstände des Prozesses erläuterte. Wie mehrfach berichtet, hatten Beindersheim, Großniedesheim und Bobenheim-Roxheim gegen das Land geklagt, weil es die Hauptzubringerleitung genehmigt hatte. Künftig sollen die Felder in einem 720 Hektar großen Gebiet nördlich der A 6 mit Wasser vom Otterstadter Altrhein versorgt werden. Bisher nutzen die Landwirte 250 Brunnen, um Grundwasser für die Bewässerung zu fördern. Doch in dem Wasserschutzgebiet duldet das Land die Brunnen nur noch bis auf Widerruf, und sie müssen abgeschaltet werden, sobald die zentrale Beregnung installiert ist. Dadurch wird der Grundwasserpegel um 25 Zentimeter steigen. Die Klage der Gemeinden hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen, da sie keinen „Stellvertreterkrieg“ für ihre Bürger führen dürfen. Von einer Revision haben die Gemeinden jedoch abgesehen. Man hätte nur eine Zulassung zur Klage erstreiten können, sagte Wey. Klagen könnte laut Gericht jedoch nur, wer von einem möglichen Grundwasseranstieg betroffen sein könnte. Tatsächlich gebe es in der Bürgerschaft Bestrebungen, sich gegen die Ausweitung der Beregnung zu wehren, unter Umständen auch vor Gericht. Hartmut Stutzmann (SPD) sagte, Orts- und Verbandsgemeinde sollen darüber nachdenken, wie man diese Bürger unterstützen könne. Vielleicht sollte man auch direkt beim Land intervenieren. Finanziell sei eine Unterstützung nicht machbar, erwiderte Wey, aber man werde die Bürger mit Informationen versorgen. Man wolle niemand in eine Klage hineinjagen, betonte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Reith (SPD). Wer dieses Risiko wage, könne von der Verwaltung allerdings fundiert und schnell Informationen erhalten. Hartmut Stutzmann regte an, ein Gutachten über den Jetzt-Zustand in Auftrag zu geben, um am Tag X, wenn die Beregnung startet, die Veränderung zum Schlechten nachweisen zu können. Rainer Zotz (CDU) wies darauf hin, dass man sich nicht allein auf private Klagen verlassen könne, sondern versuchen solle, einen Kompromiss zu finden. Und dabei könne man vielleicht auch auf die Hilfe der Landtagsabgeordneten zurückgreifen. „Es würde schon helfen, wenn die Brunnen weiter benutzt werden dürften“, meinte der Beindersheimer Ortsbürgermeister Thomas Wey. „Die Brunnen müssen bleiben“, betonte auch Landwirt Reinhard Schubach (CDU). Es solle nicht so sein, dass nach einer Starkregenperiode zusätzlich mit Wasser vom Altrhein beregnet werde und das Grundwasser ansteige. Ken Stutzmann schlug vor, dass regelmäßig über den Sachstand Beregnung im Rat berichtet werden solle und bat, das Thema als Tagesordnungspunkt in künftigen Sitzungen aufzunehmen.

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