Rhein-Pfalz Kreis Andere Zuschüsse für Vereine und Kitas

Am morgigen Mittwoch trifft sich der Gemeinderat von Bobenheim-Roxheim. Ein wichtiges Thema wird dann entgegen der veröffentlichten Tagesordnung doch nicht behandelt werden: die neuen Richtlinien für Gemeindezuschüsse an Vereine und Kirchengemeinden. Der Grund: zu viele offene Fragen und Beratungsbedarf. Denn der Entwurf der Verwaltung sieht einige gravierende Änderungen vor, die nicht jedem schmecken dürften.

Der Haupt- und der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am Donnerstag befunden, dass es noch zu früh für eine Abstimmung im Gemeinderat sei. „Wir haben damit gerechnet, dass unser Entwurf für die neuen Richtlinien Diskussionen auslösen würde und daran noch etwas geändert wird“, sagt Verwaltungsmitarbeiter Lothar Ofenloch. Aber jetzt sei wenigstens mal etwas auf dem Tisch. Der Erste Beigeordnete Frank Peter (CDU) spricht von einer „ersten Lesung“ wie im Bundestag. Die Gemeinderatsfraktionen seien nun aufgefordert, ihre Fragen zu dem Konzept schriftlich einzureichen. Vergleicht man die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Vereinen, kirchlichen Einrichtungen und anderen Organisationen mit dem Änderungsvorschlag, wird deutlich, dass der Jugendarbeit ein höherer Stellenwert gegeben wird. Der Zuschuss der Gemeinde pro Tag und Teilnehmer einer Kinder- und Jugendfreizeit soll angehoben werden, dafür ist der Beitrag pro Teilnehmer für Veranstaltungen der Seniorenhilfe etwas geringer angesetzt. Gestrichen werden soll der allgemeine Zuschuss. Bisher kann jeder Verein mit bis zu 100 Mitgliedern auch ohne konkretes Vorhaben jährlich 102,30 Euro von der Gemeinde kassieren. Größere Vereine bekommen darüber hinaus je angefangene 100 Mitglieder weitere 20,50 Euro. Dieser Automatismus soll abgeschafft werden. In den Entwurf übernommen wurden dagegen die automatischen Geldgeschenke (zwischen 50 und 400 Euro), wenn ein Verein Jubiläum feiert. Projekte an Vereinsgebäuden und -anlagen sollen weiterhin mit 20 Prozent der zuschussfähigen Kosten, maximal mit 10.000 Euro gefördert werden. Gleiches soll künftig für Bauprojekte an kirchlichen Einrichtungen gelten. Bauchweh hat den Ausschussmitgliedern vermutlich der Passus bereitet, der sich mit der Unterstützung kirchlicher Kindergärten befasst. Ohne dass es schriftlich fixiert ist, übernimmt die Gemeinde derzeit 90 Prozent der Kosten für Bau- und Instandsetzungsarbeiten an den Kitas freier Träger. Lothar Ofenloch hat sich in der Vorderpfalz umgehört und ist zu dem Schluss gekommen, dass Bobenheim-Roxheim da überdurchschnittlich großzügig sei. Deshalb soll der Baukostenzuschuss auf 65 Prozent reduziert werden. Dafür sollen aber die Unterhaltungskosten (Gas, Wasser, Strom) zur Hälfte übernommen werden, was bisher nicht der Fall sei. Sachkosten, beispielsweise für Spielmaterial, sollen komplett bezahlt werden, jedoch maximal 30 Euro pro Kita-Gruppe und Monat. Frank Peter sieht die Änderungen im Licht der notwendigen Haushaltskonsolidierung. Zugunsten der Zuschussnehmer streichen will die Verwaltung die Antragsfrist für größere Investitionen. Bislang gilt, dass Projekte bis 31. Mai angemeldet sein müssen. Laut Ofenloch wurde die Frist öfter überschritten. Wenn die Gemeinde dennoch gewillt war, das Projekt zu fördern, habe das zu Diskussionen geführt, „weil die Antragsfrist nun mal in den Richtlinien steht“. In den vergangenen fünf Jahren sind nach Angaben Ofenlochs 245.000 Euro an Gemeindemitteln an Bobenheim-Roxheimer Vereine geflossen. „Darin sind allerdings die 135.000 Euro enthalten, die im vergangenen Jahr an den Sportclub für seine Kunstrasenanlage gingen.“ Nicht Gegenstand der neuen Richtlinien ist die indirekte Vereinsförderung, das heißt die personellen Ressourcen, welche die Gemeinde für die Organisation von Festen zur Verfügung stellt. So ist beispielsweise der Betriebshof am Bürger- und Gondelfest sowie den Kerwen aktiv. Beigeordneter Peter hofft, dass sich die Fraktionen relativ bald auf eine endgültige Fassung der Förderrichtlinien einigen. Spätestens Anfang 2016 sollen sie in Kraft treten. (ww)

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