Frankenthal/Ludwigshafen Torun-Prozess: Gericht will sich Blamage ersparen und bestellt weitere Zeugen

Der neue Torun-Prozess: Der Doppelmörder (im blauen Oberteil) schweigt weiter zu Fragen an ihn. Vorsitzender Richter Karsten Sau
Der neue Torun-Prozess: Der Doppelmörder (im blauen Oberteil) schweigt weiter zu Fragen an ihn. Vorsitzender Richter Karsten Sauermilch (hinten rechts) will nun weitere Zeugen vernehmen – zwei Psychologen aus der JVA Diez, wo der 56-Jährige inhaftiert ist.

Der neue Prozess um den verurteilten Doppelmörder im Fall Ismail Torun verzögert sich. Der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch will dem Landgericht Frankenthal offenbar die Blamage ersparen, ein zweites Mal vom Bundesgerichtshof (BGH) gerügt zu werden. „Jetzt machen wir es richtig“, sagte Sauermilch am Montag und kündigte an, sich mehr Zeit zu nehmen und zwei weitere Zeugen hören zu wollen. In dem Prozess geht es darum, ob der Doppelmörder nach seiner „lebenslänglichen“ Haftstrafe eine Chance auf Freiheit hat oder in Sicherungsverwahrung muss, so wie es das Landgericht ursprünglich angeordnet hatte. Der BGH hat diese Anordnung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen: Demnach wies das Urteil der Frankenthaler Juristen „gravierende Aufbau- und Darstellungsmängel“ auf. Jetzt kümmert sich eine andere Kammer am Landgericht Frankenthal um den Fall.

Erdrosselt trotz hoher Lösegeldzahlung

Die Verurteilung wegen zweifachen Mordes, Menschenraubs und räuberischer Erpressung mit Todesfolge bleibt jedoch rechtskräftig. Der Verurteilte hat 2016/17 mit zwei Komplizen – darunter eine Frau, die als Lockvogel fungierte – zuerst einen kroatischen Automatenaufsteller aus Brühl (Rhein-Neckar-Kreis) und dann den Ludwigshafener Bauunternehmer Ismail Torun in einen Hinterhalt gelockt, entführt und Lösegeld gefordert. Die Familie Toruns zahlte dem Trio 975.000 Euro. Trotz des Lösegelds starb der Ludwigshafener. Der türkische Geschäftsmann wurde wie zuvor der Kroate von den Entführern erdrosselt, die nach Ansicht des Gerichts nicht vor hatten, ihre Opfer freizulassen. Was sich in dem Hinterhalt genau abgespielt hat, ist bisher unklar. Der heute 56-Jährige hat dazu bisher geschwiegen. Die beiden Mittäter sind ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Alle drei sind seit 2017 in Haft.

Der am 13. Februar neu gestartete Prozess wird am 2. April mit der Vernehmung zweier Psychologen aus der JVA Diez, wo der 56-Jährige inhaftiert ist, sowie der Vorstellung eines Gutachtens uber die Persönlichkeit des Täters und dessen Gefährlichkeit fortgesetzt. Das Urteil über die Sicherungsverwahrung im Fall Torun wird nun für 22. April erwartet. Ursprünglich war bereits diesen Mittwoch mit dem Urteil gerechnet worden.

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