Ludwigshafen Fall Torun: BGH bestätigt lebenslänglich für Mittäterin

Der BGH hat die Revision des Mord-Urteils gegen die Mittäterin verworfen.
Der BGH hat die Revision des Mord-Urteils gegen die Mittäterin verworfen.

Nach dem Doppelmord an zwei Geschäftsleuten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision einer der drei Angeklagten abgelehnt. Die Verurteilung wegen Mordes und die damit verbundene lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen eine 47-jährige Stuttgarterin ist somit rechtskräftig. Die Frau hatte gemeinsam mit zwei Komplizen in den Jahren 2016 und 2017 zuerst einen kroatischen Automatenaufsteller aus Brühl und später den Ludwigshafener Unternehmer Ismail Torun in einen Hinterhalt gelockt. Ihre Mittäter erdrosselten später beide Opfer. Alle drei Angeklagten wurden 2018 wegen Mordes zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.

Urteil damit rechtskräftig

Vor Gericht bestritt die heute 47-Jährige, von der geplanten Tötung beider Opfer etwas gewusst zu haben. Später befand auch der BGH: Die Beteiligung der Frau an der Tat muss neu verhandelt werden. Ob sie mit Toruns Tod wirklich gerechnet hatte und ihr deshalb die Höchststrafe gebührt, musste noch einmal untersucht werden. In einer zweiten Hauptverhandlung sprach das Landgericht Frankenthal im April 2021 die Frau des Mordes wieder schuldig. Die Anwälte der 47-Jährigen gingen auch gegen dieses Urteil in Revision.

Nun hat der BGH erneut entschieden und dabei das Urteil von 2021 gegen die Frau bestätigt. Die Überprüfung des zweiten Urteils habe keine Rechtsfehler im Schuld- und Strafausspruch zum Nachteil der Angeklagten ergeben, heißt es vonseiten des BGH. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen die Angeklagte ist damit insgesamt rechtskräftig.

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