Pfalz-Ticker Pfälzerwald-Verein fordert Corona-Ausnahme für beliebte Wanderhütten

Aufgrund der Coronaverordnung sind etliche Bereiche rund um das Waldhaus Lambertskreuz des Pfälzerwald-Verein abgesperrt.
Aufgrund der Coronaverordnung sind etliche Bereiche rund um das Waldhaus Lambertskreuz des Pfälzerwald-Verein abgesperrt.

Der Pfälzerwald-Verein (PWV) hat eine Erweiterung der Coronaverordnung in Rheinland-Pfalz für seine Wanderhütten und pfälzischen Wald- und Ausflugsgaststätten gefordert. Die beliebten Ausflugsziele könnten nur vernünftig betrieben werden, wenn dort Selbstbedienung für die Gäste möglich sei, sagt PWV-Hauptgeschäftsführer Bernd Wallner. Dieses sonst übliche System sei derzeit untersagt. Der Verein empfinde es nahezu als Willkür, dass Selbstbedienung gerade im Wald nicht erlaubt sein soll.

„Es ist dort ohne Probleme möglich, Abstände einzuhalten. Das Risiko ist ebenso wie bei einer Bedienung am Tisch nicht sehr groß. Es gibt mehrere Hygienekonzepte von einzelnen größeren Hütten mit Selbstbedienung in großen Abständen, denen die zuständigen Ordnungsämter bereits zugestimmt hatten“, meint Wallner. „Diese Konzepte wurden unverständlicherweise ohne Prüfung oder Begründung kategorisch untersagt. Hierdurch werden auch Existenzen vernichtet.“

Hütten bieten Schorle-to-go an

Bei den Corona-Beschränkungen sollte die spezielle und traditionelle Situation der Hütten berücksichtigt werden, fordert der Hauptgeschäftsführer. „Die Hygienemaßnahmen einzuhalten, halten wir für sehr wichtig. Aber letztlich gibt es dafür fast nirgends so gute Bedingungen wie in vielen unserer Hütten.“

Trotz jüngster Lockerungen konnten Wallner zufolge nur wenige der rund 100 Hütten öffnen. Außer zusätzlichen Bedienungskräften sind weitere Gründe dafür, dass die Betreiber zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten die Daten der Gäste – Name, Adresse, Telefonnummer – notieren und auch Toiletten streng kontrollieren müssen. Dafür sei weiteres Personal nötig – über das viele Hütten nicht verfügen. Zusätzlich werde der „Hüttendienst“ Wallner zufolge oft von Älteren versehen, die zur Hauptrisikogruppe gehörten. Einzelne Hütten bieten deshalb nur ein sogenanntes Schorle-to-go-Konzept an – eine zulässige, besondere Form des Außer-Haus-Verkaufs.

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