Rheinpfalz Unfallfahrer unschuldig am Tod der Senioren

Das Verfahren gegen den Autofahrer, der am 16. Januar in der Dunkelheit zwei Senioren an der Autobahnauffahrt Zweibrücken-Ixheim angefahren und so schwer verletzt hatte, dass beide an den Unfallfolgen starben, ist eingestellt worden. Das teilte Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, auf Anfrage mit.

Die 82-jährige Frau erlag kurz nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen, ihr 79-jähriger Ehemann starb zweieinhalb Wochen später im Universitätsklinikum Homburg. Die beiden hatten, wie berichtet, am Abend des 16. Januar bei Dunkelheit die Autobahnauffahrt Zweibrücken- Ixheim nahe des Zweibrücker Nagelwerks überquert und waren dabei von dem Wagen eines 44-jährigen Saarbrückers erfasst worden. Das Unfallgeschehen selbst hätten keine weiteren Zeugen beobachten können, so die Leitende Staatsanwältin Iris Weingardt auf RHEINPFALZ-Anfrage. Weshalb die beiden Senioren sich an der Unfallstelle befanden, lasse sich nur vermuten. Vermutlich seien sie spazieren gegangen. Laut Staatsanwaltschaft Zweibrücken gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Autofahrer zum Unfallzeitpunkt in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt war. Nach dem Sachverständigengutachten sei dem Fahrzeugführer nicht nachweisbar, dass er den Unfall hätte vermeiden können, sagte Weingardt. Er sei mit geringer Geschwindigkeit mit dem Fahrzeug abgebogen. „Die beiden Senioren waren etwa zwei Sekunden vor dem Kollisionszeitpunkt von der Verkehrsinsel aus auf die Fahrbahn getreten. Zu diesem Zeitpunkt waren sie für den 44-Jährigen aufgrund der Lichtverhältnisse noch nicht erkennbar, da die Scheinwerferlichtkegel den Überquerungsbereich noch nicht ausgeleuchtet hatte“, teilte Weingardt weiter mit. Der Autofahrer habe laut dem Sachverständigen keine Zeit mehr für eine aktive Abwehrreaktion gehabt.

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