Rheinpfalz Strafanzeige wegen Dunzweilerer Regenentlastungen

Gegen Verantwortliche der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr und der Verbandsgemeindewerke ist eine anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken eingegangen. Wegen der enormen Kostensteigerungen bei der Sanierung der Regenentlastungen in Dunzweiler werfen „besorgte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Oberes Glantal“ den damals Handelnden Untreue vor.

In der abgelaufenen Woche ist auch bei der Kreisverwaltung in Kusel ein Schreiben eingegangen, das mit „Besorgte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Oberes Glantal“ unterzeichnet ist. In diesem bestätigen die Verfasser, Anzeige erstattet zu haben, weil ihrer Meinung nach „der Verdacht der Veruntreuung von Steuergeldern im Raum steht“. Die Anzeige sei sowohl gegen ehemalige Amtsträger der VG Waldmohr – die mittlerweile in der VG Oberes Glantal aufgegangen ist – als auch gegen einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke erstattet worden. Gleichzeitig bitten die Schreiber die Verwaltung, den Vorgang aus kommunalrechtlicher Sicht zu durchleuchten. Die Sanierung der Regenentlastungen in Dunzweiler, mit der die VG Waldmohr im Jahr 2015 das Ottweilerer Unternehmen OBG Tiefbau beauftragt hatte und die mittlerweile abgeschlossen ist, hätte laut Planungsbüro rund 1,7 Millionen Euro kosten sollen – vergeben wurden die Aufträge schließlich für insgesamt gut 1,4 Millionen Euro (Die RHEINPFALZ berichtete). Nun, da das Bauunternehmen seine letzten Forderungen gestellt hat, steht fest: Die Sanierung hat mehr als 2,4 Millionen Euro gekostet, gut 70 Prozent mehr als im ursprünglichen Auftrag vorgesehen. Mehrkosten sind entstanden, weil sich während der Arbeiten herausgestellt hatte, dass das Bauunternehmen zusätzliche Leistungen ausführen muss, und weil es aufgrund der vorgefundenen Bausubstanz teilweise erhebliche Mehrleistungen erbringen musste. Gut 650.000 Euro lassen sich dabei diesen Mengensteigerungen und Mehrleistungen zurechnen. Diese seien in Notizen festgehalten und angekündigt worden, hatte Johannes Linsmaier, der Leiter der Werke der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, bei der jüngsten Sitzung des VG-Rates berichtet – und dies als „gängige Praxis“ bezeichnet. Die übrigen knapp 400.000 Euro, die der Bau am Ende teurer wurde, gehen auf Zusatzleistungen zurück, die in sogenannten Nachtragsvereinbarungen geregelt wurden. In solchen Vereinbarungen – drei Schreiben aus dem Jahr 2016 – hatten politisch Verantwortliche Zusatzaufträge in Höhe von rund 35.000, 74.000 und 63.000 Euro vergeben. Allein: Die bis zuletzt gültige Hauptsatzung der VG Waldmohr gewährte dem Bürgermeister beziehungsweise dessen Vertreter einen Ermessensspielraum bis zu 11.000 Euro für die Vergabe von Aufträgen. Hinzu kommen Nachträge im Gesamtwert von etwa 200.000 Euro, die laut Linsmaier im Jahr 2016, also zu Zeiten der VG Waldmohr, mündlich beauftragt worden waren und die der Rat des Oberen Glantals nun formell auf den Weg bringen musste. Am gestrigen Freitag hat nun die Kreisverwaltung entschieden, die Vorgänge als Kommunalaufsicht zu überprüfen. „Es geht darum, ob diese Vergabe aus kommunalrechtlicher Sicht in Ordnung war“, sagte Landrat Otto Rubly auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Grob gesprochen stellen sich dabei zwei Fragen: Gibt es Ausschuss- oder Ratsbeschlüsse, die diese Beauftragungen decken? Das zweifeln die „besorgten Bürger“ an. Und – sollte es einen solchen Beschluss tatsächlich nicht geben: Waren die Zusatzaufträge tatsächlich unumgänglich im Zuge der Sanierungsarbeiten, die der Rat 2015 vergeben hatte? Denn in diesem Fall hätte der Chef der Verwaltung ebenfalls die Möglichkeit, eine solche Nachtragsvereinbarung im Alleingang zu vergeben, wie Rubly erläuterte. Auch da setzen die Initiatoren der Anzeige an und fragen, ob die Zusatzleistungen wirklich erforderlich waren oder ob auf Kosten der Verbandsgemeinde Arbeiten vergeben wurden, von der Dritte profitiert hätten – die „besorgten Bürger“ nennen die Ortsgemeinde Dunzweiler sowie Anwohner als mögliche Nutznießer.

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