Enkenbach-Alsenborn Grundstückseigentümer müssen mehr zahlen

Die Kommunalaufsicht hat den Gemeindeetat beanstandet.
Die Kommunalaufsicht hat den Gemeindeetat beanstandet.

Wie in vielen anderen Kommunen waren auch die Enkenbach-Alsenborner Ratsmitglieder gezwungen, den Hebesatz für Grundeigentümer auf 465 Prozent anzuheben.

Die Anpassung wurde in dem Maße vorgenommen, wie es das Gesetz zum Landesfinanzausgleich mindestens vorschreibt. „Die Hebesätze traten in der Vergangenheit in Kraft mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung“, erläuterte Ortsbürgermeister Jürgen Wenzel (CDU). Dies könne in diesem Jahr so nicht umgesetzt werden.

Der vom Rat am 7. März beschlossene Gemeindeetat sei nämlich in einem Schreiben vom 2. Mai von der Kommunalaufsicht beanstandet worden. Mit einer Veröffentlichung des Haushaltes für das laufende Jahr sei deshalb in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Da eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze nur bis zum 30. Juni eines Jahres festgesetzt werden könne, sei somit der Erlass einer Hebesatzung erforderlich, erklärte der Ortschef.

„Es ist ein erbärmlicher Zustand“

Christine Braun (Bündnis 90/Grüne) kritisierte scharf, dass das Schreiben der Kommunalaufsicht zur verweigerten Haushaltsgenehmigung den Ratsmitgliedern nicht vorliege. „Es ist ein erbärmlicher Zustand“, meinte sie dazu, dass durch die noch ausstehenden Jahresabschlüsse diese Verzögerung eingetreten sei. Es sei nicht hinzunehmen, dass wegen der fehlenden Prüfung bei den Werken der Haushalt nicht in Kraft treten könne. Dem Gebaren der Werkleitung müssten Grenzen gesetzt werden, „da passiert nichts“, fügte sie an. „In diesem Fall muss ich der Kritik der Kollegin zustimmen“, sagte Goswin Förster (FDP). Die von der Kommunalaufsicht gesetzten Termine seien sowieso schon kulant. Die Geduld gehe allmählich verloren. Es sei eine ärgerliche Situation, resümierte der Ortschef. Er frage täglich bei der Werkleitung nach. Mehr könne er kaum tun, denn er habe als Ortsbürgermeister in diesem Fall nicht die Dienstaufsicht. Dafür sei die Verbandsgemeinde zuständig.

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