kommentar Offene Sonntage stören auch Kirche und Gewerkschaft, doch sie tun ... nichts

Gutes Wetter, offene Läden am Sonntag – und die Fußgängerzone in Grünstadt ist voll.
Gutes Wetter, offene Läden am Sonntag – und die Fußgängerzone in Grünstadt ist voll.

Sonntagsarbeit ist den Gewerkschaften und den Kirchen schon immer ein Dorn im Auge. Insofern stören sie sich auch an dem Privileg des Zweibrücker Fashion Outlets, das an deutlich mehr Sonntagen im Jahr die Türen öffnen darf als andere Händler. Doch dagegen klagen wollen sie nicht.

Das überlassen sie dem Grünstadter Geschäftsmann Steffen Jost, für den in dem Fall nicht der heilige Sonntag oder die Arbeitnehmerrechte im Vordergrund stehen, sondern Wettbewerbsrecht. Jost klagt, wie berichtet, gegen die Betty-Barclay-Filiale im Outlet: Die Mode marke vertreibt er selbst, weshalb ihm der sonntägliche Verkauf in Zweibrücken wirtschaftlich schade. Tatsächlich geht es nicht nur um eine Filiale, sondern um die ganze Offene-Sonntags-Regelung, die auf einer Landesverordnung basiert. Warum sind Kirche und Gewerkschaft so zurückhaltend?

Verdi hat kaum Mitglieder im Outlet

Dabei gibt die Gewerkschaft Verdi unumwunden zu, dass ihr die Sonntagsöffnungen stinken. „Aber wir klagen nicht aus Eigennutz“, sagt Monika Di Silvestre, Landesfachbereichsleiterin Handel, sondern immer nur dort, wo sich ihre Mitglieder gegen Missstände wehrten. Das sei in der Mall nicht der Fall. Es ist kein Geheimnis, dass Verdi im Outlet kaum Einfluss hat. Vehement weist sie Mutmaßungen zurück, die Zurückhaltung der Gewerkschaft könnte politisch motiviert sein. „Nein, auf keinen Fall.“

Und die Kirchen? Auch sie sehen die Arbeitssonntage kritisch, bleiben aber untätig. Die evangelische Kirche der Pfalz wirkt resigniert, wenn sie schreibt: „Das Bedürfnis nach Shopping-Erlebnissen nimmt zu, die Bedeutung der Sonntagsgottesdienste und Sonntagsruhe ab.“ Und: Die Frist für eine Klage habe man versäumt. Nicht viel anders die katholische Kirche: „Die Entscheidung, wie viele verkaufsoffene Sonntage in einer Kommune rechtlich zulässig sind, liegt in der Verantwortung von Landesregierung und Kommunen“, so das Bistum Speyer – das respektiere man. „Gleichwohl werben wir dafür, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auch im Outlet möglichst gering zu halten.“

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