Frankenthal Stadtklinik: Landesarbeitsgericht entscheidet über Direktoren-Kündigung

Seit vier Jahren beschäftigt die sogenannte Stadtklinik-Affäre durch mehrere Instanzen die Arbeitsgerichte.
Seit vier Jahren beschäftigt die sogenannte Stadtklinik-Affäre durch mehrere Instanzen die Arbeitsgerichte.

Zumindest was die arbeitsrechtliche Aufarbeitung der sogenannten Stadtklinik-Affäre angeht, ist ein Ende absehbar. Am kommenden Dienstag verhandelt das Landesarbeitsgericht, ob eine zweite gegen den früheren Kaufmännischen Direktor des Frankenthaler Krankenhauses ausgesprochene fristlose Kündigung gültig ist oder nicht.

Wäre diese seit etwa vier Jahren laufende juristische Auseinandersetzung ein Fußballmatch, dann stünde es aktuell 3:0 für Ralf Kraut. Der jahrelang für Finanzen, Personal und Verwaltung der Stadtklinik Frankenthal verantwortliche Mann hat sich zumindest bislang erfolgreich gegen seinen Rauswurf im Januar 2020 gewehrt – beginnend mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafens, das eine erste außerordentliche Kündigung kurz danach als nicht ausreichend begründet abgelehnt hatte. Diese Entscheidung hatte dann im März 2021 in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bestand. Eine als Reaktion auf das erste Urteil nachgeschobene zweite fristlose Kündigung kassierte dann zwei Jahre später wiederum das Arbeitsgericht Ludwigshafen – die dritte juristische Schlappe für die Stadt.

Jetzt folgt am Dienstag die nächste Runde, wenn die 3. Kammer des Mainzer Landesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 8 Sa 71/23 das voraussichtlich letzte Wort in dieser Angelegenheit hat. Die Richter werden dann wieder einmal abzuwägen haben, ob ausreicht, was die Stadtverwaltung gegen ihren früheren Mitarbeiter ins Feld führt.

Und daran hat sich seit Beginn des Rechtsstreits im Kern wenig geändert: Ausgehend von internen Untersuchungen in der Klinik hatte die Stadt dem Ex-Direktor vorgeworfen, er habe wider besseres Wissen die Abrechnung bestimmter Behandlungsformen fortgesetzt, obwohl organisatorische und personelle Voraussetzungen gefehlt hatten. Außerdem sollen zu hohe Zahlungen an Ärzte nicht zurückgefordert und Operationen an der Bauchspeicheldrüse den Krankenkassen in Rechnung gestellt worden sein – obwohl sie möglicherweise gar nicht hätten stattfinden dürfen.

Immer ähnliche Argumente vorgebracht

Auch die Argumente, mit denen die Stadt öffentlich und gegenüber den kommunalpolitischen Gremien begründet hat, warum sie beharrlich ihr Glück in der nächsthöheren Instanz versucht, sind ähnlich: In den bisherigen Entscheidungen sieht sie unter anderem nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Staatsanwaltschaft weiter mögliche strafrechtlich relevante Aspekte der Affäre untersucht. Zudem seien Regressansprüche gegen die Klinik möglich.

Ob überhaupt und schon gar nicht wann Anklage erhoben oder laufende Ermittlungsverfahren eingestellt werden – dazu konnte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber bei den meisten Vorwürfen, die seine Behörde untersucht, im Herbst vergangenen Jahres auf RHEINPFALZ-Anfrage nichts sagen. Noch nicht abgeschlossen – das war damals der Stand der Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs und Untreue, die auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei der sogenannten intensivmedizinischen Komplexbehandlung zurückgehen. Demnach sollen in der Stadtklinik über längere Zeit schwerstkranke Patienten betreut worden sein, obwohl dafür personelle und organisatorische Voraussetzungen gefehlt hätten. Das Fazit des Chefermittlers lässt vermuten, dass die Prüfung dieser Aspekte noch eine ganze Weile dauern könnte. Die untersuchten Fragen seien komplex, das Material dazu sehr umfangreich.

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