Rheinland-Pfalz Rottenburg: Schule verbietet Jogginghosen und Kaugummis

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Solche Bilder soll es an einer Realschule in Rottenburg bald nicht mehr geben. Jogginghosen sind dort nicht mehr erlaubt.

An einer Realschule in Rottenburg (Kreis Tübingen) dürfen Schüler nicht mehr in Jogginghosen zum Unterricht erscheinen. „Wir kleiden uns in der Schule angemessen. Unsere schulische Kleidung unterscheidet sich von unserer Freizeitkleidung“, heißt es in der im Februar in Kraft getretenen neuen Schulordnung der Einrichtung. „So eine Kleiderordnung ist durch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gedeckt“, sagte Stefan Meißner, Schulsprecher beim Regierungspräsidium Tübingen, am Dienstag. Ähnliche Fälle sind seinen Angaben zufolge im Regierungsbezirk nicht bekannt. Schulen mit Bekleidungsregeln gehörten bundesweit zu einer kleinen Minderheit. Was neben Jogginghosen noch unter die Bezeichnung „Freizeitkleidung“ falle, müsse die Schule selbst klären, so Meißner. 

Eine bekannte Diskussion

In der Rottenburger Realschule müssen auch Kopfbedeckungen - ausgenommen solche, die aus religiösen Gründen getragen werden - abgenommen werden. Neben der Bekleidung regelt ihre Schulordnung auch, dass Kaugummis und Knabberwaren wie Chips auf dem Schulgelände verboten sind. Damit solle Müll vermieden werden. Auch der Konsum von Energydrinks, stark koffein- oder zuckerhaltigen Getränke ist laut Schulordnung nicht gestattet - um den Lernerfolg nicht zu behindern. Im Februar war eine ähnliche Diskussion an Schulen in Rheinland-Pfalz entbrannt, ausgelöst durch einen Elternbrief, der den Kleidungsstil von Schülern zum Thema hatte. Pete Allmann, Leiter eines Gymnasiums in Bad Bergzabern hatte Jogginghosen und bauchfreie Tops als unagemessen bezeichnet. Nach eigenen Angaben wollte er damit eine Diskussion anstoßen. 

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