Rheinland-Pfalz Mainz: Erneute Diätenerhöhung für Landtagsabgeordnete

Sollen einen Diäten-Nachschlag erhalten: die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages.
Sollen einen Diäten-Nachschlag erhalten: die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages.

Die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags werden in den kommenden beiden Jahren spürbar höhere Diäten bekommen als bisher vorgesehen.

Zu der bereits im Frühjahr 2017 beschlossenen stufenweisen Anhebung des Niveaus der monatlichen Abgeordneten-Entschädigung wird es 2019 und 2020 jeweils zum 1. Januar weitere Anpassungen um 2,1 beziehungsweise 2,4 Prozent nach oben geben. Diese Steigerungsraten ergeben sich aus der vom Statistischen Landesamt errechneten durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung in den Jahren 2016 und 2017. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Diäten regelmäßig nach diesem Verdienstindex des Landesamts angepasst werden. Dies beginnt mit dem Jahr 2019. Deshalb gibt es am 1. Januar den ersten Aufschlag auf die bis 2020 ohnehin üppig wachsenden Abgeordnetenbezüge.

Erhöhung in vier Schritten

Die Vorgeschichte: Im Frühjahr 2017 hatte der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen beschlossen, die Diäten der Abgeordneten bis 2020 in vier Schritten um mehr als 17 Prozent auf besagte 6.829 Euro monatlich zu erhöhen. Die AfD war dagegen. Die Begründung der Parlamentsmehrheit lautete: Bei der Anpassung der Abgeordnetenbezüge gebe es Nachholbedarf. Die Bezüge eines Verbandsbürgermeisters (Besoldungsgruppe A16), an welche die Diätenhöhe angelehnt werden sollte, seien seit 1995 um rund 56 Prozent gestiegen, die Bezüge der Abgeordneten lediglich um rund 29 Prozent. Für die 2019 beginnende regelmäßige Anpassung nach dem Verdienstindex des Statistischen Landesamts ergeben sich nach einer Mitteilung von Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) in den kommenden beiden Jahren folgende zusätzliche Steigerungen der Diäten: 2019 sollen die Abgeordneten monatlich 6736 Euro Grunddiät bekommen. Das sind knapp 139 Euro (2,1 Prozent) mehr als das Gesetz bisher vorsieht. 2020 soll die monatliche Entschädigung auf 6993 Euro klettern, bisher sieht das Gesetz für 2020 besagte 6829 Euro vor. Die zusätzliche Anhebung beträgt 2,4 Prozent. Die Diätenanpassung bedarf noch der förmlichen Bestätigung durch den Landtag. Geplant ist diese laut Landtagsverwaltung am 13. Dezember als Teil des von der Öffentlichkeit kaum beachteten Abstimmungsmarathons über den Haushalt für die beiden kommenden Jahre.

Heftige Kritik

Die Anhebung der Diäten um mehr als 17 Prozent in wenigen Jahren und ihre anschließende Verknüpfung mit der Einkommensentwicklung in der Privatwirtschaft war vergangenes Jahr auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Die Parteien Freie Wähler (FW) und ÖDP sowie der Landesverband der Freien Wählergruppen hatten gemeinsam eine sogenannte Volksinitiative gegen die Diäten-Anpassung gestartet. Das Vorhaben ist jedoch gescheitert. Statt der erforderlichen 30.000 kamen gerade einmal 3000 geprüfte Unterschriften zusammen. FW-Landesvorsitzender Stephan Wefelscheid sieht im aufwendigen Verfahren den Grund des Scheiterns. Jeder Bürger müsse neben seiner Unterschrift auch seinen vollen Namen nebst Adresse angeben, damit geprüft werden kann, ob er tatsächlich wahlberechtigt ist. Dies schrecke ab, sagte Wefelscheid. Das Scheitern der Volksinitiative bedeute nicht, dass eine Mehrheit der Rheinland-Pfälzer die deftige Diäten-Anhebung billige. Auch die Landtagsfraktionen sollen 2019 und 2020 erneut mehr Geld aus der Staatskasse erhalten. Dies geht aus einer weiteren Veröffentlichung des Landtagspräsidenten hervor. Demnach bekommen die Fraktionen derzeit einen Grundbetrag von jeweils 63.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 1950 Euro pro Fraktionsmitglied. Für die Opposition gibt es pro Mitglied noch einmal 480 Euro obendrauf. Mit dem Geld finanzieren die Fraktionen ihre Arbeit, bezahlen also zum Beispiel ihre Mitarbeiter.

Änderung des Fraktionsgesetzes notwendig

Der Landtagspräsident hat „im Benehmen mit dem Ältestenrat“ des Landtags vorgeschlagen, den Grundbetrag bis 2020 in zwei Stufen auf 65.654 Euro anzuheben. Der Zusatzbetrag je Mitglied soll auf 2.033 Euro klettern und der Oppositionszuschlag auf 500 Euro je Mitglied. Die Steigerungsraten werden mit 1,93 Prozent im Jahr 2019 und weiteren 2,24 Prozent im Jahr danach angegeben. Begründet wird die Anpassung vor allem mit den zu erwartenden Tarifanhebungen im öffentlichen Dienst. 88 Prozent ihres Geldes vom Staat geben die Fraktionen für Personal aus. Für den geplanten Nachschlag muss der Landtag das Fraktionsgesetz ändern. Die Mehrheit dafür dürfte wie immer stehen: Nach den Worten des Landtagspräsidenten ist aus Sicht von SPD, CDU, FDP und Grünen „eine angemessene Anhebung der Geldleistungen an die Fraktionen geboten“. 

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