Rheinland-Pfalz Kandel: Mordprozess mit Sichtblenden

Die Öffentlichkeit bleibt außen vor: Mias mutmaßlicher Mörder ist einem Gutachter zufolge wahrscheinlich etwa 20 Jahre alt. Trot
Die Öffentlichkeit bleibt außen vor: Mias mutmaßlicher Mörder ist einem Gutachter zufolge wahrscheinlich etwa 20 Jahre alt. Trotzdem kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass er noch minderjährig ist. Also bleiben ihm Zuschauer erspart, wenn ihm ab Montag der Prozess gemacht wird.

Hinter verschlossenen Türen wird ab Montag das Verfahren gegen einen Afghanen geführt, der in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen hat. Um den Prozess abzuschirmen, setzt das Landauer Landgericht auf strenge Auflagen, Sichtschutzwände – und umfassende Medienschelte.

«Landau/Kandel.» Es sollte der schlimmste Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik werden: Laut Staatsanwaltschaft wollten ein 17-jähriger Mannheimer und sein 15 Jahre alter Komplize aus Unterfranken mit Schnellfeuergewehren eine „öffentliche Einrichtung“ im Raum Aschaffenburg stürmen und dort bis zu 400 Menschen erschießen. Oder hatten wachsame Polizisten doch nur das Geschwätz zweier unreifer Jugendlicher abgehört, die sich in ihren Telefonaten an blutrünstigen Fantasien berauschten? Von Juli 2017 an mussten Mannheimer Richter herausfinden, ob die beiden aus deutschen Familien stammenden Teenager sich tatsächlich zu einem Massenmord verabredet und so strafbar gemacht hatten. Doch über den eigentlich spektakulären Terrorprozess hat die Öffentlichkeit bis heute so gut wie nichts erfahren: Die Kammer verhandelte hinter verschlossenen Türen. So wie es jetzt im Fall des afghanischen Flüchtlings geschehen wird, der in Kandel die 15-jährige Mia erstochen hat. Dabei ist Öffentlichkeit im deutschen Strafprozessrecht ein wichtiges Prinzip.

Gerade Minderjährige sollen die Chance zum Neustart haben

Schließt ein Richter die Beobachter grundlos aus, dann muss er damit rechnen, dass allein deshalb sein Urteil später gekippt und der Prozess wiederholt wird. Und doch gibt es Situationen, in denen die Öffentlichkeit tatsächlich außen vor zu bleiben hat. Zum Beispiel, wenn über sicherheitsrelevante Staatsgeheimnisse zu sprechen ist. Oder wenn es besonders intim wird, weil Menschen den Richtern von ihrem Sexualleben berichten müssen. Allerdings dürfen die Zuschauer in den Gerichtssaal zurückkehren, wenn das besonders heikle Thema dort abgearbeitet ist.

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