Pfalz Neujahrsnacht-Unfall in Kaiserslautern: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Der Wagen des 22-jährigen Autofahrers hatte eine Frau, die auf der Pfaffbrücke gestanden hatte, mit in die Tiefe gerissen.  Foto
Der Wagen des 22-jährigen Autofahrers hatte eine Frau, die auf der Pfaffbrücke gestanden hatte, mit in die Tiefe gerissen.

Der Unfall in der Neujahrsnacht auf der Pfaffbrücke, bei dem eine Frau lebensgefährlich verletzt worden ist, findet jetzt sein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.

Acht Meter in die Tiefe gestürzt



Kurz nach Anbruch des Jahres 2018 hatte ein 22-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Südwestpfalz eine 58-jährige Frau aus Kaiserslautern mit seinem Fahrzeug erfasst, anschließend das Brückengeländer der Pfaffbrücke durchbrochen und war mit der Frau etwa acht Meter in die Tiefe gestürzt.
Die Frau hatte sich zusammen mit ihrem Mann und ihrer erwachsenen Tochter auf dem Gehweg der Pfaffbrücke aufgehalten, um das Silvesterfeuerwerk anzuschauen. Die Frau erlitt schwere und damals lebensbedrohliche Verletzungen, deren Folgen andauern, ihre Tochter einen Schock.

Zu schnell und alkoholisiert



Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring am Montag mitteilte, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Unfall darauf zurückzuführen, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe, weil er alkoholbedingt nicht mehr in der Lage gewesen sei, das Fahrzeug sicher zu führen, und zu schnell gefahren sei.
Nach den Ermittlungen soll der Mann zum Unfallzeitpunkt mindestens 50 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein. An der Unfallstelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dem 22-Jährigen vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung vor. Konkret werden ihm von Staatsanwalt zum einen Fahren unter Alkoholeinfluss, zum zweiten zu schnelles Fahren an einer unübersichtlichen Stelle zur Last gelegt.

Von der Unfallstelle entfernt



Zusätzlich wird dem 22-Jährigen Unfallflucht vorgeworfen. Erst rund zehn Stunden nach dem Unfall habe seine Identität festgestellt werden können. Der 22-Jährige habe erklärt, zum Unfallzeitpunkt der Fahrer gewesen zu sein, aber keine Erinnerung an das Unfallgeschehen zu haben. Er mache einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt für den Unfall verantwortlich.

Anklage zum Schöffengericht



Zur Frage des Alkoholkonsums habe er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Unfall trotz des geltend gemachten technischen Defekts hätte vermieden werden können.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage zum Schöffengericht Kaiserslautern erhoben, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.

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