Pfalz Bundesgerichtshof: Urteil im Lambrechter Mordprozess rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der verurteilten Täter gegen das Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Frankenthal im sogegannten „Pflegeheim-Prozess“ überwiegend verworfen. Das teilt das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mit. Den Verurteilten wurde unter anderem die Tötung und Misshandlung von Bewohnern eines Pflegeheims in Lambrecht vorgeworfen.

Änderungen betreffen Einzeltaten

Die Verurteilung der drei Angeklagten wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen unter anderem zu lebenslangen Freiheitsstrafen ist damit rechtskräftig. Die teilweisen Änderungen des Urteils beträfen lediglich den Schuldspruch beziehungsweise die Einzelstrafen bezüglich zweier der zahlreichen Einzeltaten. Die Verurteilung als solche werde deshalb nicht berührt, heißt es. Das Verfahren ist damit beendet.

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