Pfalz Babymord-Prozess in Frankenthal: Urteil wohl im Mai

Der Angeklagte (links) soll seine Tochter Senna vom Balkon gestürzt haben. Ein Befangenheitsantrag seines Verteidigers wurde jün
Der Angeklagte (links) soll seine Tochter Senna vom Balkon gestürzt haben. Ein Befangenheitsantrag seines Verteidigers wurde jüngst abgelehnt. Archivfoto: Bolte

Der Frankenthaler Babymord-Prozess wird wahrscheinlich im Mai zu Ende gehen. Das zeichnet sich ab, nachdem am Donnerstag ein Befangenheitsantrag des Verteidigers abgelehnt worden ist. Er hatte sich gegen den Psychiater gerichtet, der den Angeklagten begutachtet hat. Nun ist davon auszugehen, dass am 8. und 10. Mai die Schlussplädoyers gehalten werden - vermutlich nicht-öffentlich, weil Zuschauer von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen worden waren und auch diese Passagen nun wieder aufgegriffen werden dürften. Anschließend können die Richter ihr Urteil fällen.

Justiz war langsam vorangekommen




Angeklagt ist ein Frankenthaler, der im Mai 2016 seine wenige Wochen alte Tochter Senna vom Balkon in den Tod stürzen ließ.

Er selbst behauptet: Das war ein tragisches Versehen im Drogenrausch. Die Staatsanwaltschaft hingegen unterstellt, dass er sein Baby mit voller Absicht in die Tiefe schleuderte und somit einen Mord begangen hat. Trotz dieses schweren Vorwurfs ist er derzeit auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang des Jahres dafür gesorgt, dass er einstweilen aus der Untersuchungshaft freikam. Begründung: Die Justiz war mit seinem Prozess zu langsam vorangekommen.

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