Wirtschaft Kein Pfand auf Weinflaschen

Der Bundestag hat das neue Verpackungsgesetz verabschiedet. Damit ist klar: Es wird auch künftig keine Pfandpflicht für Wein- und Sektflaschen geben.

Hauptziel des Gesetzes ist es, größere Mengen an Abfällen aus den Haushalten zu recyceln statt sie beispielsweise zu verbrennen. Ferner sollen die Hersteller ermuntert werden, Waren in ökologisch vorteilhafteren und besser recyclingfähigen Verpackungen in die Ladenregale zu stellen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden die Recyclingquoten für gewisse Stoffe erhöht. Die Quoten gelten für Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind und von ihnen erfasst werden. So soll etwa die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent erhöht werden. Ähnliche Zuwächse werden auch für andere Stoffen gefordert: bei Aluminium (heute 60 Prozent), Weißblech (70 Prozent), Papier (70 Prozent) und Glas (75 Prozent) auf dann 90 Prozent. Was ändert sich für die Verbraucher? Zunächst nicht viel. Auf den Regalen von Super- oder Getränkemärkten müssen künftig Schilder angebracht werden. Sie sollen Kunden anzeigen, wo Mehrweg- oder Einwegflaschen stehen. Nach Angaben des südpfälzischen CDU-Abgeordneten Thomas Gebhart ist zunächst angestrebt worden, derartige Kennzeichnungen auf den Flaschen selbst anzubringen. Allerdings sei das aus europarechtlichen Gründen nicht möglich. Gebhart ist Berichterstatter der Unionsfraktion für das Verpackungsgesetz. Für Winzer und Weintrinker gilt: Es wird auch künftig kein Pfand auf Wein- oder Sektflaschen erhoben. Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte in einer Stellungnahme eine Neuregelung angeregt. Demnach sollte nicht mehr wie bisher der Inhalt eines Behälters entscheidend dafür sein, ob Pfand erhoben wird, sondern die Beschaffenheit des Behälters. Das hätte nach Einschätzung der Unionsfraktion im Bundestag zu einer Pfandpflicht für Wein- und Sektflaschen geführt. Diese Bundesratsanregung wurde folglich von den Koalitionsfraktionen im Bundestag abgelehnt. Als sogenanntes Einspruchsgesetz bedarf das Verpackungsgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates. Möglich ist nach dem Gesetz ferner eine größere Flexibilität für Städte und Gemeinden, wann sie die Gelben Säcke oder die Wertstofftonnen beim Bürger abholen lassen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums aus dem Oktober 2015 war der Gedanke verfolgt worden, eine bundesweite, einheitliche Wertstoffsammlung zu organisieren. Demnach wären bestimmte Haushaltsabfälle aus Metall oder Kunststoff wie die lizenzierten Verpackungsabfälle (Gelber Sack) erfasst und verwertet worden. Das sei allerdings an den Interessengegensätzen zwischen Kommunen und privaten Entsorgern gescheitert, heißt es. Im jetzt verabschiedeten Gesetz wird es eine allgemeine einheitliche Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen, die derzeit etwa in der Restmülltonne landen, also nicht geben. Allerdings haben Kommunen gemeinsam mit dem dualen System die Möglichkeit, eine einheitliche Wertstofftonne bereitzustellen. Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums nutzen bereits 14 Millionen Bürger eine derartige Tonne. Darin werden Verpackungen sowie andere Wertstoffe – beispielsweise ausgediente Kleiderbügel, alte Töpfe oder gebrauchtes Spielzeug – gesammelt.

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