Wirtschaft Internet-Verträge auf einen Blick

Verschiedene Tarife für die Smartphone-Nutzung zu vergleichen, war bisher alles andere als einfach.
Verschiedene Tarife für die Smartphone-Nutzung zu vergleichen, war bisher alles andere als einfach.

«Ludwigshafen». Neue standardisierte Produktinformationsblätter sollen es Internet-Kunden ab 1. Juni leichter machen, Festnetz- und Mobilfunkverträge miteinander zu vergleichen. Die einseitigen Infoblätter sollen die wesentlichen Vertragsinhalte wie Preise, Datenraten und Vertragslaufzeiten auf einen Blick zeigen.

Damit die vom Gesetzgeber erhoffte Markttransparenz eintritt, hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung der Infoblätter gemacht. Anbieter von Anschlüssen, die einen Zugang zum Internet ermöglichen, müssen Verbrauchern die Produktblätter vor einem Vertragsabschluss bereitstellen. Diese Bestimmung gilt ab Juni. Mit der monatlichen Rechnung erhalten Kunden ab Dezember dann auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu verhindern. Dies regelt die Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossene Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt. Für Festnetzanschlüsse müssen die Infoblätter die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate im Download und Upload aufführen. Mobilfunkkunden erhalten nur die geschätzte maximale Übertragungsrate für Down- und Upload mitgeteilt. Angegeben sein müssen auch die Schwellenwerte für das Datenvolumen, ab dem die Geschwindigkeit gedrosselt wird, sowie die danach noch nutzbare Übertragungsrate. „Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick. Um den Inhalt eines Vertrages schnell beurteilen zu können, müssen Verbraucher nicht mehr das Kleingedruckte lesen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßt, dass sich Verbraucher künftig vor und nach einem Vertragsabschluss „einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können“. Bislang sei es „teilweise nur mit hohem Aufwand möglich gewesen, verlässliche und vergleichbare Informationen zu bekommen“. Verbesserungsbedarf sieht der VZBV unter anderem bei der Art und Weise, wie Anbieter bei Vertragsabschlüssen am Telefon oder im Internet auf die Informationsblätter hinweisen müssen. Den Begriff der „normalerweise zur Verfügung stehenden Datenübertragungsrate“ halten die Verbraucherschützer für zu unkonkret, um Kunden vor Anbietern zu schützen, die ihn einseitig zum eigenen Vorteil auslegen. Nils fragt

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